Windpark (Beispielsbild). Foto: Petra Bork | pixelio.de

Windpark
Nutzung umweltfreundlicher Windenergie

Um der globalen Klimaveränderung entgegenzuwirken, wurden auf nationaler und internationaler Ebene Ziele definiert, die vorsehen, insbesondere die CO2 Emissionen deutlich zu reduzieren. Die Energieerzeugung stellt hierbei eines der größten Einsparpotenziale dar. Die Stadt Horb a.N. sieht sich in der Verantwortung, im Rahmen der Bauleitplanung Möglichkeiten zur alternativen Energiegewinnung zu schaffen.

Nach Vorberatung in öffentlichen Gemeinderatsitzungen im März 2013 wurde auch im anschließenden "Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft" der Feststellungsbeschluss zum sachlichen Teilflächennutzungsplan "Windenergie" einstimmig gefasst. Damit wurde die Konzeption im Bereich des Flächennutzungsplanes abgeschlossen und das Planwerk dem Regierungspräsidium Karlsruhe zur Genehmigung vorgelegt. Mit Schreiben vom 13. August 2013 hat das Regierungspräsidium Karlsruhe die notwendige Genehmigung versagt. Auf das Einlegen von Rechtsmitteln hat die Verwaltungsgemeinschaft verzichtet.

Vorausgegangen war eine intensive Diskussion und ein umfangreicher Abwägungsprozess rund um die während der Auslegung vorgebrachten Anregungen. Dabei wurden Themen wie Artenschutz, Lärmemissionen, Eiswurf, der Eingriff in ein Landschaftsschutzgebiet sowie Auswirkungen auf den Wald detailliert betrachtet.

Aufgrund derzeit mangelnder geeigneter Alternativstandorte und der nicht ausreichenden Flächen der Altstandorte wurden nach der Genehmigungsversagung in einem Änderungsverfahren auch die durch die ursprünglich festgesetzten Positivstandorte für Windenergieanlagen aufgehoben. Somit entfällt die Ausschlusswirkung von Windenergieanlagen in nicht positiv dargestellten Flächen. Die Verwaltungsgemeinschaft verzichtet damit derzeit auf die planerische Steuerung der Windenergienutzung. Die Aufhebung der Standorte liegt derzeit dem Regierungspräsidium Karlsruhe zur Genehmigung vor.

Mit dem Ende des Flächennutzungsplanverfahrens ist jedoch noch keine Genehmigung zum Bau einer Windenergieanlage verbunden. Zunächst müssen weitere Gutachten, unter anderem zu den Themen Lärm, Eiswurf, Schattenwurf, Biotope, Standsicherheit und Artenschutz für eine konkrete Anlagenplanung erstellt und dem für das Genehmigungsverfahren zuständigen Landratsamt Freudenstadt vorgelegt werden.

Bannerfoto: © Petra Bork / PIXELIO

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