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Kombi-Terminal Horb
KV-Terminal im Industriegebiet Heiligenfeld mit anschließenden Gewerbeflächen

Steigendes regionales Aufkommen im Containerimport und -export über die Seehäfen erzeugen aktuell eine steigende Nachfrage im "Kombinierten Verkehr" (KV), also dem Transport von Gütern, bei dem der überwiegende Teil der zurückgelegten Strecke mit der Bahn, mit der Binnen- oder Seeschifffahrt bewältigt und der Vor- und Nachlauf auf der Straße so kurz wie möglich gehalten wird. In der Region ist momentan der Zeit- und Kostenaufwand des Straßenvor- bzw. -nachlaufs zu bestehenden KV-Terminals gegenüber dem durchgehenden Straßentransport nicht wettbewerbsfähig. Deshalb ist das bevorzugte Verkehrsmittel nach wie vor der LKW-Straßentransport. Das soll sich durch das neue "Kombi-Terminal Horb" ändern. Künftig soll der regionale Güterverkehr mittels kurzer LKW-Anfahrt zum Industriegleis transportiert und von dort über die Schiene in alle Seehäfen gelangen und umgekehrt. Große international agierende Unternehmen aus der Region könnten zukünftig als Kunden gewonnen werden. Auch bestehende Unternehmen im Industriegebiet könnten das verbesserte Gleisnetz nutzen.
Lageplan Geltungsbereich jpg

Die Projektfläche ist in drei Abschnitte unterteilt (Flächen A, B, C)

1. KV-Terminal "Kombi-Terminal Horb"

Das geplante "KV-Terminal" im Heiligenfeld hat zwischenzeitlich seinen endgültigen Namen erhalten und heißt fortan "Kombi-Terminal-Horb" (KTH). Um die nötige Aufstelllänge zu erhalten, soll das bestehende Industriegleis, dass der Stadt Horb a. N. gehört, auf eine Nutzlänge von 350 Meter verlängert werden. 

Auf dem eigentlichen Umschlagplatz (ca. 400 x 50 Meter) soll mit mobilen Anlagen (Reachstackern) gearbeitet werden, die durch eine eigene Tankstelle betankt werden sollen. Weitere Flächen sind notwendig für die Zwischenabstellung der Ladeeinheiten sowie ein Gebäude für die Abfertigung.

Baurecht:

  • Das Kombi-Terminal, v.a. die Gleisverlängerung muss durch ein Planfeststellungsverfahren beim Regierungspräsidium Karlsruhe genehmigt werden. Deshalb ist für diese Fläche auch kein Bebauungsplan erforderlich, so wie für die Flächen B und C.

Eigentum:

  • Die bisher bestehende Gleisanlage befindet sich im Eigentum der Stadt Horb a.N. Das soll auch weiter so bleiben. Der Vorhabenträger hat zur Nutzung der bestehenden Gleise einen Pachtvertrag mit der Stadt Horb a.N. geschlossen.
  • Die Gleisverlängerung hingegen wird vom Vorhabenträger selbst errichtet, auf eigenem Grundstück. Die Grundstücksfläche dazu wurde vom VHT von der Stadt Horb a.N. erworben.
  • Ebenfalls konnten die weiteren Grundstücke für das Kombi-Terminal vom Vorhabenträger erworben werden.
  • Der Betrieb des Kombi-Terminals wurde nach öffentlicher Ausschreibung vom Vorhabenträger an die Black Forest Terminal GmbH vergeben, die auch den Betrieb des zugehörigen Containerdepots (ISH) leiten wird. Zur Homepage der Black Forest Terminal GmbH geht es hier.

Verfahrensstand:

  • Im Planfeststellungsverfahren wurde ein Scopingtermin durchgeführt. Hier geht es zu der entsprechenden Seite des Regierungspräsidiums Karlsruhe, dort unter "Scoping-Verfahren Schiene". Als nächster Schritt müsste vom RP über die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens entschieden werden.
  • Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 28.07.2020, Drucksache Nr. 110/2020 entschieden, dass

"Mit dem Vorhabenträger zur Erweiterung des Industriegleises einen Vertrags hinsichtlich der Verpachtung der bestehenden Gleisanlagen sowie hinsichtlich der Veräußerung von Bauflächen für ein Containerterminal zu verhandeln und dem Gemeinderat zur Beratung vorzulegen. (Teilbereich A, Anlage 8)"

  • Diesen Beschluss hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 08.12.2020 bestätigt.
  • Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat das Planfeststellungsverfahren "Kombi-Terminal Horb (KTH) in Horb a.N. IG Heiligenfeld" eingeleitet. Die öffentliche Bekanntmachung dazu kann hier nachgelesen werden. Die Unterlagen können im Zeitraum vom 12.07.2021 bis einschließlich 11.08.2021 im Rathaus der Stadt Horb a. N. eingesehen werden. Es ist auch möglich die Unterlagen digital unter folgendem Link einzusehen:

    https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref17/seiten/planfeststellungsverfahren/kombi-terminal-horb/

    Anregungen und Stellungnahmen zur Planung können direkt an das Regierungspräsidium Karlsruhe oder an die Stadt Horb a. N. bis zum 22.09.2021 gerichtet werden.

  • Dezember 2021: Für das KTH liegt eine Teilgenehmigung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens durch das Regierungspräsidium Karlsruhe vor. Genehmigt sind insbesondere die Umsetzung der artenschutzrechtlich notwendigen Ausgleichsmaßnahmen, sowie der Beginn von Erdarbeiten. Die Gesamtgenehmigung im Rahmen der Planfeststellung wurde in Aussicht gestellt.

  • Mai 2022: Das Regierungspräsidium Karlsruhe genehmigt den Bau des Kombi-Terminals. Der Planfeststellungsbeschluss kann vom 30. Mai 2022 bis 13. Juni 2022 im Rathaus der Stadt Horb a. N., Fachbereich Stadtentwicklung, Marktplatz 14, 71260 Horb a. N. , eingesehen werden sowie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe.


2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Intermodales Servicezentrum Horb"

Einen weiteren Baustein auf einer Fläche von ca. 4 ha stellt ein an das Kombi-Terminal angrenzendes Service-Zentrum dar. Das geplante Servicezentrum soll in seiner Hauptfunktion als Depot für volle, sowie leere Container fungieren. Außerdem ist es geplant, innerhalb der Depotfläche, mit der fortlaufenden Projektentwicklung sukzessive eine Halle zu errichten. Je nach wirtschaftlichem Bedarf soll die Möglichkeit bestehen in der Halle einen Reparatur-, Container-, und Packservice anzubieten.

Baurecht:

  • Das Intermodale Service-Zentrum soll durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan erschlossen werden. Neben dem Bebauungsplan ist hierzu ein städtebaulicher Vertrag und später ein Durchführungsvertrag zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger abzuschließen.

Eigentum:

  • Die Grundstücksflächen gehören der Stadt Horb a. N. und müssten durch Kaufvertrag an die Investorengruppe veräußert werden.

Verfahrensstand:

  • Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 28.07.2020, Drucksache Nr. 110/2020 beschlossen:

"Einen Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Containerterminal Heiligenfeld“ (Anmerkung: Arbeitstitel) vorzubereiten und den Ortschaftsrat Altheim hieran zu beteiligen. Die Fassung des Aufstellungsbeschlusses soll im Gemeinderat erfolgen (Teilbereich B, Anlage 8)."

  • Diesen Beschluss hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 08.12.2020 bestätigt.
  • Das Bebauungsplanverfahren wurde mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.03.2021 eingeleitet (Aufstellungsbeschluss). Der aktuelle Stand kann hier eingesehen werden.
  • Dezember 2021: Für das ISH  liegt eine Teilgenehmigung für vorbereitende Maßnahmen im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Industriegebiet Horb“ vor. Genehmigt sind insbesondere vorbereitende Erdarbeiten sowie die Ersatzmaßnahme für eine entfallende Feldhecke.

    Bauliche Maßnahmen an Gleisanlagen und für Gebäude sind bislang nicht genehmigt und benötigen die Planfeststellung bzw. Rechtskraft des Bebauungsplanes. Neben einer Baustelleneinrichtung wird auch eine Reifenwaschanlage installiert werden. Im Bereich der Willi-Ledermann-Straße kann es ab Januar 2022 zu Verkehrsbehinderungen kommen.


3. Schaffung von städtischen Gewerbeflächen durch den Bebauungsplan "GI Brand"

In Ergänzung des Kombi-Terminals und des Intermodalen Servicezentrums Horb sollen in südliche Richtung weitere Gewerbeflächen entwickelt werden, die auch als Erweiterung des Service-Zentrums dienen könnten. Hierzu soll ein Bebauungsplan "GI Brand" aufgestellt werden.

Baurecht:

  • Für diese Fläche soll der Bebauungsplan "GI Brand" aufgestellt werden.

Eigentum:

  • Die Grundstücksflächen gehören nur teilweise der Stadt Horb a. N., in Teilen handelt es sich um private Grundstücke.

Verfahrensstand:

  • Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 28.07.2020, Drucksache Nr. 110/2020 beschlossen:

"Einen erneuten Aufstellungsbeschluss mit einem Geltungsbereich für einen kommunalen Bebauungsplan „GI Brand“ vorzubereiten und den Ortschaftsrat Altheim hieran zu beteiligen. Die Fassung des erneuten Aufstellungsbeschlusses soll im Gemeinderat erfolgen (Teilbereich C, Anlage 8)."

  • Diesen Beschluss hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 08.12.2020 bestätigt.

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