Stadtsanierung Horb am Neckar

Sanierungsgebiete

Sanierungsgebiete dienen dazu, gebietsbezogene städtebauliche Missstände in der Stadt zu beheben oder deutlich und nachhaltig zu mildern bzw. Teile des Stadtgebiets erstmalig zu entwickeln oder einer neuen Entwicklung zuzuführen. Die Stadtsanierung hat zum Ziel, die gewachsene bauliche Struktur der Stadt zu erhalten und zeitgemäß fortzuentwickeln, die wirtschaftlichen Entfaltungsmöglichkeiten durch städtebauliche Maßnahmen zu stärken sowie die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu verbessern.

Sie dient auch der Verbesserung der Rahmenbedingungen für private und gewerbliche Investitionen. Neben öffentlichen Maßnahmen werden auch private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden gefördert. Hierbei sind folgende Fördergrundsätze für private Maßnahmen zu beachten.

Derzeitige Sanierungsgebiete:

Das Land gewährt Zuschüsse für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen. Die Städtebauförderung ist eines der wichtigsten Förderprogramme des Landes, da es für viele Problemstellungen, mit denen die Städte konfrontiert werden, nicht nur Lösungsansätze, sondern auch Lösungsmöglichkeiten bietet.

Das Spektrum reicht dabei von der Stärkung des Stadtkerns durch Maßnahmen im öffentlichen Raum, Gebäudebestand sowie der Anpassung der Infrastruktur an die neuen Herausforderungen der Städte bis hin zur Beseitigung von Brachen und deren zeitgemäße Wiedernutzung. Zudem wirkt eine erfolgreiche Stadterneuerung dem Flächenverbrauch auf der grünen Wiese entgegen, indem brachliegende oder unter- bzw. fehlgenutzte Flächen neu geordnet und wieder zeitgemäßen Nutzungen zugeführt werden.

Wichtig ist, dass Eigentümerinnen und Eigentümer, die sich für eine Förderung im Sanierungsgebiet interessieren, mit Ihren Maßnahmen erst beginnen dürfen, wenn ein schriftlicher Vertrag mit der Stadt Horb a. N. geschlossen wurde.


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