Stadtsanierung Horb am Neckar

Sanierungsgebiete

Sanierungsgebiete dienen dazu, gebietsbezogene städtebauliche Missstände in der Stadt zu beheben oder deutlich und nachhaltig zu mildern bzw. Teile des Stadtgebiets erstmalig zu entwickeln oder einer neuen Entwicklung zuzuführen. Die Stadtsanierung hat zum Ziel, die gewachsene bauliche Struktur der Stadt zu erhalten und zeitgemäß fortzuentwickeln, die wirtschaftlichen Entfaltungsmöglichkeiten durch städtebauliche Maßnahmen zu stärken sowie die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu verbessern.

Sie dient auch der Verbesserung der Rahmenbedingungen für private und gewerbliche Investitionen. Neben öffentlichen Maßnahmen werden auch private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden gefördert. Hierbei sind folgende Fördergrundsätze für private Maßnahmen zu beachten.

Derzeitige Sanierungsgebiete:

Das Land gewährt Zuschüsse für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen. Die Städtebauförderung ist eines der wichtigsten Förderprogramme des Landes, da es für viele Problemstellungen, mit denen die Städte konfrontiert werden, nicht nur Lösungsansätze, sondern auch Lösungsmöglichkeiten bietet.

Das Spektrum reicht dabei von der Stärkung des Stadtkerns durch Maßnahmen im öffentlichen Raum, Gebäudebestand sowie der Anpassung der Infrastruktur an die neuen Herausforderungen der Städte bis hin zur Beseitigung von Brachen und deren zeitgemäße Wiedernutzung. Zudem wirkt eine erfolgreiche Stadterneuerung dem Flächenverbrauch auf der grünen Wiese entgegen, indem brachliegende oder unter- bzw. fehlgenutzte Flächen neu geordnet und wieder zeitgemäßen Nutzungen zugeführt werden.

Neues Sanierungsgebiet im Stadtteil „Betra“ in Horb a. N. wurde bewilligt

Die Stadt Horb am Neckar beabsichtigt, im Rahmen eines Sanierungsgebiets im Ortskern Betra städtebauliche Erneuerungs- und Aufwertungsmaßnahmen durchzuführen. Ziel ist es, den historischen Ortskern von Betra zu bewahren und die Wohn- und Gewerbeverhältnisse zu verbessern und für die Zukunft zu stärken.

Die vorbereitenden Untersuchungen wurden von der STEG Stadtentwicklung GmbH aus Stuttgart durchgeführt, hierbei war die Mitwirkungsbereitschaft der privaten Grundstückseigentümer sehr gut. Die Ergebnisse der Auswertung sind in einem Zwischenbericht der STEG enthalten (siehe unten).

In den beiden vergangenen Jahren konnte der Antrag der Stadt Horb a. N. für ein Sanierungsgebiet in Betra aufgrund einer mehrfachen Überzeichnung des Programms leider nicht berücksichtigt werden. Im Oktober 2022 hat die Stadt Horb a. N. erneut einen Antrag zur Aufnahme des Gebietes „Ortskern Betra“ in ein Programm der Städtebauförderung gestellt.

Am 19.04.2023 haben wir die positive Nachricht erhalten, dass Horb für den Ortskern Betra mit einem Betrag von 1,2 Millionen Euro in die Städtebauförderung aufgenommen wurde. Durch den Einsatz von Fördermitteln des Bundes und des Landes Baden-Württemberg können die vorhandenen städtebaulichen Missstände behoben werden, was zu einem attraktiven Wohn- und Lebensstandort beiträgt.

Gefördert werden sowohl kommunale Umgestaltungsmaßnahmen, als auch private Maßnahmen zur Modernisierung, Instandsetzung und Umnutzung von Gebäuden. Auch der Abbruch von Gebäuden kann gefördert werden.

Zu Beginn der Sanierungsdurchführung wird noch eine Informationsveranstaltung stattfinden, bei der die Bürgerinnen und Bürger über die Fördermöglichkeiten im Sanierungsgebiet „Ortskern Betra“ informiert werden und die Möglichkeit haben, Fragen zu stellen. Bevor das Sanierungsgebiet starten kann, ist noch eine Beschlussfassung des Gemeinderats der Stadt Horb a. N. über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes erforderlich, hierbei wird u.a. auch die endgültige räumliche Abgrenzung festgelegt.

Wichtig ist, dass Eigentümerinnen und Eigentümer, die sich für eine Förderung im Sanierungsgebiet interessieren, mit Ihren Maßnahmen erst beginnen dürfen, wenn ein schriftlicher Vertrag mit der Stadt Horb a. N. geschlossen wurde.


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