Autofahrende zahlen in Horb am Neckar auf sämtlichen gebührenpflichtigen Parkplätzen im Straßenraum sowie zusätzlich im Parkhaus "Marktplatz" und im Parkhaus "Bahnhof" bargeldlos mit der Parkster App die Parkgebühren. Es gelten die aktuellen Tarife, die in der Parkster App ausgewiesen sind.
Die Autofahrer benötigen für das Lösen eines digitalen Parkscheins die Parkster App auf dem Smartphone. Die kostenlose App ist für Android-Endgeräte auf Google Play sowie für das iPhone im App Store erhältlich.
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Nähere Informationen zum App-Parken mit der Parkster-App finden Sie auch vor Ort auf dem jeweiligen Parkplatz.
Seit dem 20. April 2026 gelten die neuen Tarife auf den Parkflächen der Parkzone 1 in Horb am Neckar. Neu ist auch, dass die Parkscheinautomaten abgebaut und somit keine Papier-Tickets mehr gelöst werden können. Künftig steht ausschließlich das digitale Parken mit der Parkster App zur Verfügung. Die Betriebskosten der Parkscheinautomaten stiegen aufgrund des Alters der Geräte überproportional an, auch hat die Bewirtschaftung und Leerung der Parkscheinautomaten Personalkosten verursacht. Gleichzeitig hatte sich die Serviceabdeckung verschlechtert. Dies führte zur Entscheidung für eine rein digitale Parkraumbewirtschaftung in Zone 1. Bitte beachten Sie unten stehende Modifizierung zum Parken mit Parkscheibe ab Mai 2026.
Wer in der Zone 1 noch mit dem klassischen Parkschein parken will, der kann das Innenstadtparkhaus nutzen. In Zone 2 ist das Parken mit Parkscheibe geregelt und weiterhin kostenfrei möglich. Die Parkhäuser
Mit der Parkster App können Autofahrer in Horb am Neckar ihren digitalen Parkschein bereits seit Januar 2021 lösen. Damit sparen Autofahrer sich die Suche nach passendem Kleingeld und können die Parkzeit flexibel per Smartphone anpassen. Als eine der am weitesten verbreiteten Park-Apps in Deutschland überzeugt die Parkster App zudem regelmäßig in Nutzertests und wurde bereits mehrfach ausgezeichnet.
Nach der kostenfreien ersten Stunde wurde nur 10 weitere Minuten geparkt? Kein Problem! Parkvorgang in der App minutengenau beenden und nur 50 Cent statt 3 Euro bezahlen.
Darüber hinaus können Sie problemlos zwischen verschiedenen Kennzeichen in der App wechseln. Ideal, wenn Sie mehrere Fahrzeuge nutzen.
Mehr Informationen finden Sie hier.
Parkster bietet mehrere Nutzermodelle an, zwischen denen Autofahrerinnen und Autofahrer frei wählen und jederzeit wechseln können:
Für alle Personen, die kein Smartphone zur Verfügung haben und nicht im Parkhaus Innenstadt oder den kostenfreien Parkplätzen der Zonen 2 und 3 parken möchten, bietet die Stadt die Möglichkeit an, eine Ausnahmegenehmigung zum Parken in der Zone 1 zu erwerben. Weitere Informationen hierzu finden Sie unten bei den häufig gestellten Fragen.
Am 3. März 2026 hat der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Horb am Neckar auf Vorschlag der Stadtverwaltung die neue Parkraumbewirtschaftung für die Bewirtschaftungszone 1 beschlossen. Neben der Anpassung der Parkgebühren war insbesondere der Umstieg auf eine digitale Bezahlfunktion zur Entrichtung der Gebühren Gegenstand des Beschlusses.
Im Dialog mit der Horber Händlerschaft sowie den Gastronomiebetrieben wurde zudem beschlossen, die kostenfreie Parkmöglichkeit – die sogenannte „Brötchentaste“ – von bislang 30 Minuten auf eine Stunde zu verlängern.
Aus heutiger Sicht und im regelmäßigen Austausch zwischen Stadtverwaltung, Gewerbetreibenden und Bürgerschaft zieht die Stadtverwaltung folgendes Fazit: Die Verlängerung der kostenfreien Parkmöglichkeit hat sich deutlich positiv auf die Kundinnen und Kunden der Horber Geschäfte und Gastronomiebetriebe ausgewirkt. Gleichzeitig führt die Umstellung von analogen Bezahlmöglichkeiten auf das digitale System „Parkster“, insbesondere in Verbindung mit der kostenfreien ersten Stunde, teilweise zu Schwierigkeiten in der Handhabung.
Im Zusammenhang mit dem Horber Wochenmarkt wurde daher bereits kurz nach Einführung des neuen Systems seitens der Stadtverwaltung erprobt, inwieweit eine Kombination aus analoger und digitaler Lösung unterstützend wirken kann. Hierzu wurde zugelassen, dass zur Dokumentation der kostenfreien ersten Stunde wieder die klassische Parkscheibe genutzt werden darf. Dies führte zu einer spürbar höheren Kundenzufriedenheit und hatte zudem positive Auswirkungen auf die Besucherfrequenz des Wochenmarkts.
Die Stadtverwaltung wird dem Gemeinderat daher in der Sitzung am 23. Juni 2026 vorschlagen, das im März eingeführte System weiterzuentwickeln und das kostenfreie Parken künftig nicht mehr nur über die eingesetzte Bezahl-App, sondern auch mittels einer analogen Parkscheibe zu dokumentieren.
Oberbürgermeister Michael Keßler geht davon aus, dass der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung folgen wird und die positiven Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt rund um den Wochenmarkt auf die gesamte Bewirtschaftungszone 1 übertragen werden können.
Darüber hinaus weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass beispielsweise auf dem Festplatz weiterhin kostenfreier Parkraum zur Verfügung steht, der gerne von den Gästen der Stadt genutzt werden kann.
Die Stadtverwaltung beantwortet Ihnen nachstehend die häufig gestellten Fragen zum Thema Parken.
Die Parkzonen können Sie dem Zonenplan zum Parkraumkonzept (PDF) entnehmen.
Zur Parkzone 1 gehören: Marktplatz, Marktstraße, Wintergasse, der Einmündungsbereich der Altheimer Straße, Gutermannstraße, Neckarstraße, Wilhelmstraße, Schillerstraße, Flößerwasen, Mühlgässle, Saarstraße, Reibegässle, Dammstraße, Austraße, Lindenstraße und Bahnhofsplatz.
Wer in der Zone 1 noch mit dem klassischen Parkschein parken will, der kann das Innenstadtparkhaus nutzen. Auch hier ist die erste Stunde Parken kostenfrei. In Zone 2 ist das Parken mit Parkscheibe geregelt und weiterhin kostenfrei möglich. Für alle Personen, die kein Smartphone zur Verfügung haben und nicht im Parkhaus Innenstadt oder den kostenfreien Parkplätzen der Zonen 2 und 3 parken möchten, bietet die Stadt die Möglichkeit an, eine Ausnahmegenehmigung zum Parken in der Zone 1 zu erwerben.
Die Ausnahmegenehmigung kann ab dem 20. April 2026 im Bürgerbüro der Stadt Horb am Neckar zu den Öffnungszeiten erworben werden. Die Ausnahmegenehmigung berechtigt zum Parken eines Fahrzeuges auf den Parkflächen der Zone 1 für ein Jahr und kostet 75 Euro. Es darf längstens 3 Stunden geparkt werden, dies entspricht der zulässigen Höchstparkdauer in Zone 1. Die Ankunftszeit ist durch eine Parkscheibe (Zeichen 318 StVO) nachzuweisen. Ohne eingestellte Parkscheibe ist die Ausnahmegenehmigung ungültig und es ist ein elektronischer Parkvorgang zu lösen.
Sollte sich Ihr Kennzeichen im Laufe des Jahres ändern, bringen Sie bitte die bisherige Ausnahmegenehmigung im Original mit, Sie erhalten dann eine Ausnahmegenehmigung für das neue Kennzeichen für den verbleibenden Zeitraum. Eine Rückerstattung der Gebühr ist nicht möglich. Bei Fragen können sich Interessierte an die Verkehrsbehörde bei der Stadtverwaltung Horb am Neckar unter der Telefonnummer +49 7451 901-267 oder E-Mail: verkehr(at)horb.de wenden.
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Diese können Sie telefonisch +49 7451 901-249, per E-Mail an verkehr(at)horb.de richten oder direkt online über den Schadensmelder melden.