Lärmaktionsplan

Am 19. Mai 2015 hat der Gemeinderat einem Lärmaktionsplan für die Große Kreisstadt Horb a.N. beschlossen. Dabei wurden Maßnahmen zur Lärmminderung für die Wohnbevölkerung in besonders vom Lärm betroffenen Bereichen festgesetzt. Die Stadt Horb a. N. ist nach den EU-Umgebungslärmrichtlinien verpflichtet einen Lärmaktionsplan für Hautverkehrsstraße zu erstellen und jeweils nach 5 Jahren fortzuschreiben. Dieses Verfahren (Stufe 3) wurde für den geltenden Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2015 durchgeführt.

Der Gemeinderat der Stadt Horb a. N. hat am 21. Juni 2022 den fortgeschriebenen Lärmaktionsplan im vereinfachten Verfahren beschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz wurde durchgeführt.

Im Rahmen der Offenlage vom 7. März 2022 bis einschließlich 4. April 2022 sind von den im Verfahren beteiligten Behörden und anderen Träger öffentlicher Belange neun Stellungnahmen eingegangen. Seitens der Öffentlichkeit wurde eine Stellungnahme bei der Verwaltung eingereicht. Aufgrund der Stellungnahmen ergab sich kein Bedarf einer inhaltlichen Ergänzung oder Änderung des Lärmaktionsplans.

Ergänzende Lärmschutzmaßnahmen wurden nicht beschlossen. Die Umsetzung von verkehrsrechtlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Stufe 2, die bisher aufgrund verkehrsrechtlicher Vorgaben nicht realisiert werden konnten, wird erneut bei den zuständigen Behörden beantragt. Bauliche Maßnahmen wie z.B. neue Fahrbahnbeläge werden aufgrund der damit verbundenen Kosten auch weiterhin nur mittel- oder langfristig umsetzbar sein.

Lärmaktionsplan – Freiwillige Lärmuntersuchungen in Ortsdurchfahrten: Beteiligung der Öffentlichkeit

Zur Verbesserung des Wohnumfeldes entlang der Ortsdurchfahrten auf der Gemarkung Horb a. N. erachtet die Stadt eine freiwillige Lärmuntersuchung entlang verschiedener klassifizierter Ortsdurchfahrten in Altheim, Dettlingen, Grünmettstetten, Nordstetten, Rexingen und Talheim sowie einer gemeindeeigenen Verbindungsstraße (Bildechinger Steige) als sinnvoll. Hierzu erstellt die Stadt Horb a. N. einen freiwilligen Lärmaktionsplan.

Der Gemeinderat hat dem Planentwurf in seiner Sitzung vom 21.06.2022 zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die nach § 47 d Abs. 3 BImSchG erforderliche Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans Horb liegt nach dem öffentlichen Bekanntmachungshinweis im Amtsblatt in der Zeit vom 29. August 2022 bis einschließlich 26. September 2022 im Rathaus der Stadt Horb am Neckar, Marktplatz 16, Zimmer 631, öffentlich aus. Jeder kann die Unterlagen während der Dauer der Auslegung und der derzeit geltenden Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung.

Stellungnahmen und Anregungen zu den ausgelegten Unterlagen können bis einschließlich 26. September 2022 schriftlich – per Post oder per E-Mail – vorgebracht werden.

Download von Unterlagen / Einsichtnahme 

Der Musterbericht zum Lärmaktionsplan steht Ihnen hier zum Download bereit.

Der Bericht zur förmlichen Beteiligung der Freiwilligen Lärmaktionsplanung Horb a. N. steht Ihnen hier zum Download bereit.

Die Anlagen zum Lärmaktionsplan finden Sie hier zum Download.

Der Lärmaktionsplan sowie der Bericht zur förmlichen Beteiligung der Freiwilligen Lärmaktionsplanung können in der jeweils vom Gemeinderat beschlossenen Fassung in der Stadtverwaltung Horb a. N., Marktplatz 16, Büro 631 während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Beratungsunterlagen der Gemeinderatssitzung vom 21. Juni 2022

Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Großen Kreisstadt Horb a. N. im
vereinfachten Verfahren

Freiwillige Lärmaktionsplanung weiterer Streckenabschnitte und
Ortsdurchfahrten im Horber Stadtgebie
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Freiwillige Lärmaktionsplanung weiterer Streckenabschnitte und
Ortsdurchfahrten im Horber Stadtgebiet - Ergänzung


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