Der Bebauungsplan sieht eine durch Gewerbe- und Sondergebiete definierte Bebauung vor. Der Bebauungsplan wurde durch die 10. Änderung im Jahr 2012 in Plan- und Textteilen neu gefasst. Damit erfolgte eine Anpassung an das Einzelhandelskonzept der Stadt Horb a.N. vom 30.03.2010. Das Einzelhandelskonzept selbst wurde 2018 und 2019 fortgeschrieben und neu am 21.05.2019 vom Gemeinderat beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 13,8 ha und grenzt südlich an die bereits bestehenden Bebauungspläne "Hahner III" und "Hahner III-Erweiterung". 

Der Bebauungsplan „GE Hohenberg“ in Horb am Neckar und Horb am Neckar-Bildechingen ist seit dem 23.09.1997 rechtskräftig.


Änderungen:

1. Änderung

2. Änderung

3. Änderung

4. Änderung

5. Änderung

6. Änderung

7. Änderung

8. Änderung

9. Änderung

10. Änderung

11. Änderung

12. Änderung

13. Änderung

14. Änderung

Organisationseinheit