8. Änderung
Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.04.2010 die 8. Änderung des Bebauungsplanes „GE Hohenberg“ in Horb am Neckar und Horb am Neckar-Bildechingen im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Satzung beschlossen.
Ziel der Änderung ist eine Neuordnung, die ein ca. 4.000 m² großes Baufenster für ein bis drei Gewerbebauplätze ohne die Zulassung von Einzelhandelsflächen ermöglicht. Als Randbedingung wird hierbei die Lage der vorhandenen Leitungen sowie die terrassenförmige Topographie berücksichtigt.
Folgende Festsetzungen werden geändert oder ergänzt:
Das vorhandene Geh- und Leitungsrecht zugunsten eines Autohauses und eines Verbrauchermarktes wird entfernt. Stattdessen wird an anderer Stelle eine öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. In Ergänzung mit einem neuen Geh- und Leitungsrecht erfüllt dies für die hinterliegenden Grundstücke die gleiche Erschließungsfunktion. Die gewerblich nutzbare Fläche wird vergrößert und innerhalb dieser ein Baufester durch Baugrenzen festgesetzt. Innerhalb diesem wird in Angleichung zu den umgebenden Festsetzungen die Art der Nutzung (Gewerbegebiet GE II), die Bauweise, die maximalen Trauf- und Firsthöhe und die zulässige Grundflächenzahl festgesetzt. Die mögliche Erschließung der Bauplätze wird durch Festsetzung der Grundstückszufahrt von der neu zu errichtenden Erschließungsstraße festgesetzt. Eine direkte Zufahrt von der Straße „Rauher Grund" ist nicht möglich.
Die 8. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 04.05.2010 rechtskräftig.