2. Änderung
Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.09.1999 die 2. Änderung des Bebauungsplanes „GE Hohenberg“ in Horb am Neckar und Horb am Neckar-Bildechingen als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan soll in den folgenden zwei Punkten geändert werden.
1. Art der Baulichen Nutzung: Die im Bebauungsplan im „Sondergebiet I Bau- und Gartenmarkt“ (SO I) festgesetzten Sortimente sollen um die Sortimente „Tiernahrung und Zooartikel“ sowie „Matratzen und Bettwaren“ erweitert werden. Die Sortimente „Matratzen und Bettwaren“ werden auf eine Verkaufsfläche von max. 700 m² begrenzt.
2. Baulinie: Die im östlichen Bereich des Baufensters entlang der Straße „Beim Kirschbäumle“ festgesetzte Baulinie soll durch eine Baugrenze ersetzt werden.
Die 2. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 02.11.1999 rechtskräftig.