"GE Hohenberg" - 7. Änderung

Bildechingenrechtskräftig Bebauungsplan

7. Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.06.2008 die 7. Änderung des Bebauungsplanes „GE Hohenberg“ in Horb am Neckar und Horb am Neckar-Bildechingen im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan wird dahingehend geändert, dass das bestehende Sondergebiet II (SO II) durch ein Deckblatt und Änderung der textlichen Festsetzungen von 7.500 m² auf 3.000 m² im südlichen Teil verkleinert wird. Änderungen im zulässigen Sortiment sind hier nicht vorgesehen. 
Im nördlichen Teil wird in ein Sondergebiet IV (SO IV) ausgewiesen, welches die bisherigen Sortimente und zusätzlich gartenmarkttypische Sortimente auf max. 2.030 m² Verkaufsfläche zulässt. Zentrenrelevante Sortimente werden auf max. 400 m² beschränkt und innenstadtrelevante Sortimente grundsätzlich ausgeschlossen.
Insgesamt darf die Verkaufsfläche im SO IV 3.000 m² nicht übersteigen.

Die zulässigen Sortimente im Gewerbegebiet I werden um die Sortimente „Tiernahrung, Zooartikel und Haustiere" sowie „Pferd- und Reiterartikel" ergänzt. Zudem wird die Grenze der Großflächigkeit auf 800 m² angehoben.
Die zur Straße hin vorhandene Baulinie wird in eine Baugrenze gewandelt um eine flexiblere Gebäudeaufteilung zu ermöglichen. Die Nutzungsgrenze zwischen Gewerbe- und Sondergebiet wird durch eine geringfügige Verschiebung nach Osten dem tatsächlichen Verlauf der Grundstücksgrenzen angepasst. Eine Fläche für Ver- und Entsorgung (Trafostation) wird ebenfalls bei gleichbleibender Größe verschoben. Die bisherige Höhenstaffelung wird zugunsten einer einfacheren und lesbareren Festsetzung abgeändert. Dabei wird die max. zulässige Firsthöhe auf 10m angehoben. Die max. zulässige Traufhöhe verbleibt bei 7 m. Die max. zulässige Dachneigung wird bei Satteldächern auf 25° angehoben. Im Bereich des Gewerbegebietes wird „offene Bauweise" festgesetzt. 
Die Pflanzgebote für Einzelbäume werden geringfügig in der Lage verändert und so tatsächlich möglichen Standorten angepasst.

Die 7. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 10.06.2008 rechtskräftig.

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