5. Änderung
Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.01.2001 die 5. Änderung des Bebauungsplanes „GE Hohenberg“ in Horb am Neckar und Horb am Neckar-Bildechingen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen.
Das bisher festgesetzte „Gewerbegebiet IV - Lebensmittel-Discounter" (GE IV) wird in ein „Sondergebiet III Lebensmittel-Discounter" (SO III) geändert. Ermöglicht werden soll damit ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb der Lebensmittelbranche mit einer Verkaufsfläche von 1.000 m². Die maximal zulässige Verkaufsfläche wird dadurch um 200 m² erhöht.
Die 5. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 11.07.2006 rechtskräftig.