"GE Hohenberg" - 5. Änderung

Bildechingenrechtskräftig Bebauungsplan

5. Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.01.2001 die 5. Änderung des Bebauungsplanes „GE Hohenberg“ in Horb am Neckar und Horb am Neckar-Bildechingen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen.

Das bisher festgesetzte „Gewerbegebiet IV - Lebensmittel-Discounter" (GE IV) wird in ein „Sondergebiet III Lebensmittel-Discounter" (SO III) geändert. Ermöglicht werden soll damit ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb der Lebensmittelbranche mit einer Verkaufsfläche von 1.000 m². Die maximal zulässige Verkaufsfläche wird dadurch um 200 m² erhöht.

Die 5. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 11.07.2006 rechtskräftig.

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