"GE Hohenberg" - 12. Änderung

Bildechingenrechtskräftig Bebauungsplan

12. Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.09.2018 die 12. Änderung des Bebauungsplanes „GE Hohenberg“ in Horb am Neckar und Horb am Neckar-Bildechingen im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Satzung beschlossen.

Änderungsbereich 1:
Im Rahmen der Bebauungsplanänderung wird das Baufenster (Flst.-Nr. 2140/5.) um 19,75 m nach Norden erweitert und im Verlauf des ausgewiesenen Geh- und Leitungsrechtes mit einem Abstand dazu entsprechend ausgewiesen. Damit verbunden wird die bisherige private Grünfläche verkleinert.

Änderungsbereich 2:
Im Rahmen der Bebauungsplanänderung (Flst. 2140/21) wird die Nutzungsschablone "GE II" in "GE I" geändert um einen Autohandel in diesem Bereich zu ermöglichen.

Die 12. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 05.10.2018 rechtskräftig.

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