12. Änderung
Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.09.2018 die 12. Änderung des Bebauungsplanes „GE Hohenberg“ in Horb am Neckar und Horb am Neckar-Bildechingen im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Satzung beschlossen.
Änderungsbereich 1:
Im Rahmen der Bebauungsplanänderung wird das Baufenster (Flst.-Nr. 2140/5.) um 19,75 m nach Norden erweitert und im Verlauf des ausgewiesenen Geh- und Leitungsrechtes mit einem Abstand dazu entsprechend ausgewiesen. Damit verbunden wird die bisherige private Grünfläche verkleinert.
Änderungsbereich 2:
Im Rahmen der Bebauungsplanänderung (Flst. 2140/21) wird die Nutzungsschablone "GE II" in "GE I" geändert um einen Autohandel in diesem Bereich zu ermöglichen.
Die 12. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 05.10.2018 rechtskräftig.