"GE Hohenberg" - 6. Änderung

Bildechingenrechtskräftig Vorhabenbezogener Bebauungsplan

6. Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.09.2007 die 6. Änderung des Bebauungsplanes „GE Hohenberg“ in Horb am Neckar und Horb am Neckar-Bildechingen im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Satzung beschlossen.

Mit der Bebauungsplanänderung werden die Rahmenbedingungen für ein Freizeit- und Unterhaltungszentrum definiert. Zusammen mit dem Durchführungsvertrag stellen diese die Grundlagen für die Rahmenbedingungen für die Zulässigkeit und die Realisierung dar.

Die 6. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 29.09.2007 rechtskräftig.

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