3. Änderung
Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.12.1999 die 3. Änderung des Bebauungsplanes „GE Hohenberg“ in Horb am Neckar und Horb am Neckar-Bildechingen als Satzung beschlossen.
In einem Teilbereich des Bebauungsplan wird die Art der baulichen Nutzung von dem bisher festgesetzten „Gewerbegebiet I“ (GE I) in ein „Gewerbegebiet IV Lebensmittel-Discounter“ (GE IV) geändert. Darüber hinaus wird durch die Verschiebung der östlichen Baugrenze um ca. 7 m eine bessere Ausnutzung des Grundstücks ermöglicht.
Die 3. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 18.01.2000 rechtskräftig.