"GE Hohenberg" - 3. Änderung

Bildechingenrechtskräftig Bebauungsplan

3. Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.12.1999 die 3. Änderung des Bebauungsplanes „GE Hohenberg“ in Horb am Neckar und Horb am Neckar-Bildechingen als Satzung beschlossen.

In einem Teilbereich des Bebauungsplan wird die Art der baulichen Nutzung von dem bisher festgesetzten „Gewerbegebiet I“ (GE I) in ein „Gewerbegebiet IV Lebensmittel-Discounter“ (GE IV) geändert. Darüber hinaus wird durch die Verschiebung der östlichen Baugrenze um ca. 7 m eine bessere Ausnutzung des Grundstücks ermöglicht.

Die 3. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 18.01.2000 rechtskräftig.

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