11. Änderung
Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.03.2017 die 11. Änderung des Bebauungsplanes „GE Hohenberg“ in Horb am Neckar und Horb am Neckar-Bildechingen im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan wird durch ein Gesamtdeckblatt und im Planteil geändert:
a) Änderung der Nutzung der Verkehrsgrünfläche in allgemeines Gewerbegebiet
b) Ausweisung von 2 Baufenstern
c) Nutzungsschablone GE II
d) Verlagerung des Flächenpflanzgebotes (PZ 4) auf die östliche Verkehrsgrünfläche
e) Ausweisung eines weiteren Leitungsrechts
f) Anpassung des Bebauungsplans an den aktuellen Straßenbestand
Die 11. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 21.04.2017 rechtskräftig.