"GE Hohenberg" - 4. Änderung

Bildechingenrechtskräftig Bebauungsplan

4. Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.07.2000 die 4. Änderung des Bebauungsplanes „GE Hohenberg“ in Horb am Neckar und Horb am Neckar-Bildechingen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen.

Die Festsetzungen des „Gewerbegebiet II“ (GE II) sollen daher dahingehend ergänzt werden, dass ein sogenannter „Handwerkerverkauf“ möglich ist. Hierzu ist eine Ergänzung der textlichen Festsetzungen erforderlich. Die anderen Festsetzungen der im Bebauungsplan als „Gewerbegebiet II“ (GE II) ausgewiesenen Flächen werden von dieser Änderung nicht berührt.

Die 4. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 12.09.2000 rechtskräftig.

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