"GE Hohenberg" - 14. Änderung

Kernstadtrechtskräftig Bebauungsplan

14. Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.07.2026 die 14. Änderung des Bebauungsplanes „GE Hohenberg“ in Horb am Neckar und Horb am Neckar-Bildechingen im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Satzung beschlossen.

Im Rahmen der Bebauungsplanänderung wird ein Teil der Sondergebietsfläche "Fach- und Gartenmarkt" auf dem Flst. 2140 in Gewerbefläche geändert. Die Nutzungsschablone wird in 
Anlehnung an die angrenzenden Gewerbeflächen angepasst. Auf dem Flurstück 2140/19 wird die Nutzungsschablone ebenfalls geändert. Weiterhin werden die Planungsrechtlichen Festsetzungen an das Einzelhandelskonzept aus 2019 für die betroffenen Flurstücke hinsichtlich der nicht zentrenrelevanten Sortimente angepasst. Es wird eine neue Nutzungsschablone GE Ill eingeführt.

Die 14. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 31.07.2026 rechtskräftig.

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