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Denkmalschutz, Baurecht, Fachbereich 4 - Recht und Ordnung +2 Weitere
Baurecht, Fachbereich 4 - Recht und Ordnung, Allgemeine Rechtsangelegenheiten +2 Weitere
Baurecht, Denkmalschutz, Fachbereich 4 - Recht und Ordnung +2 Weitere
Baurecht, Fachbereich 4 - Recht und Ordnung, Denkmalschutz +2 Weitere
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Seit dem 1. Januar 2025 erfolgt die Einreichung und Bearbeitung von Bauanträgen bei der Stadt Horb a. N. ausschließlich digital.
Informationen zum virtuelle Bauamt
Das Baurechtsamt prüft die eingegangenen Bauanträge, Bauvoranfragen und Kenntnisgabeverfahren auf Vollständigkeit, formelle Mängel und materielle Rechtmässigkeit.
Es berät Bauherren und Planer und erteilt Auskünfte über alle baurechtliche Fragen. Weitere Informationen zu Bebauungsplänen finden Sie hier. Die Bebauungspläne können auch im Baurechtsamt eingesehen werden.
Das Baurechtsamt kontrolliert zusammen mit einem Baukontrolleur die ordnungsgemäße Übereinstimmung der Bauausführung eines Bauvorhabens mit den genehmigten Plänen.
Im Baugenehmigungsverfahren kann von der Baurechtsbehörde in der Genehmigung eine Rohbau- oder Schlussabnahme schriftlich angeordnet werden. Bitte teilen Sie den entsprechenden Baufortschritt in diesem Fall rechtzeitig dem Baurechtsamt mit, damit der Baukontrolleur seine Tätigkeit aufnehmen kann und es keine Verzögerungen gibt.
Die erforderlichen Bauabnahmen beantragen Sie bitte mit den der Baugenehmigung beigefügten Abnahmeschreiben.
Bei unerlaubten Bauvorhaben wird überprüft, ob es sich um genehmigungspflichtige oder verfahrensfreie Vorhaben handelt.
Die Brandverhütungsschau ist eine Maßnahme des vorbeugenden Brandschutzes. Die Brandverhütungsschau ist für eine Vielzahl von Gebäudearten vorgeschrieben. Unter anderem zählen dazu Hochhäuser, Beherbergungsbetriebe, Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Altenheime, Kaufhäuser und Gewerbebetriebe.
Sonst Sprechstunde nach Vereinbarung.
Die allgemeinen Öffnungszeiten können vor allem an Brückentagen oder in den Ferien abweichen.