"GE Hohenberg" - 9. Änderung

Bildechingenrechtskräftig Bebauungsplan

9. Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.09.2010 die 9. Änderung des Bebauungsplanes „GE Hohenberg“ in Horb am Neckar und Horb am Neckar-Bildechingen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan wird in den textlichen Festzungen geändert. Die bisher definierten zulässigen Abweichungen zu festgesetzten Baulinien werden aufgehoben. Stattdessen wird der Anbau an die dargestellten Baulinien als städtebauliches Ziel empfohlen, die Baulinie jedoch bauplanungsrechtlich als Baugrenze festgesetzt. Eine entsprechende textliche Festsetzung wird hinzugefügt.

Die 9. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 05.10.2010 rechtskräftig.

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