"GE Hohenberg" - 1. Änderung

Bildechingenrechtskräftig Bebauungsplan

1. Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.03.1998 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „GE Hohenberg“ in Horb am Neckar und Horb am Neckar-Bildechingen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen.

Mit der Änderung wirde der Knotenpunkt im Bereich der L 355a und der Einmündung Nordring als Kreisverkehrsplatz ausgestaltet. Dieser Beschluß entspricht einer Empfehlung des Straßenbauamtes Calw, Außenstelle Freudenstadt, welches dargestellt hat, dass ein Kreisverkehrsplatz auf Grund des geringeren Flächenverbrauches und der geringeren Gesamtkosten zu bevorzugen ist.

Die 1. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 12.05.1998 rechtskräftig.

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