"GE Hohenberg" - 13. Änderung

Bildechingenrechtskräftig Bebauungsplan

13. Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.01.2024 die 13. Änderung des Bebauungsplanes „GE Hohenberg“ in Horb am Neckar und Horb am Neckar-Bildechingen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen.

Mit der Änderung des Bebauungsplans wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Verkaufsraums eines Lebensmittelfilialbetriebs auf eine Verkaufsfläche von 1.200 m² geschaffen. Der Geltungsbereich für das Änderungsverfahren umfasst das Flurstück Nr. 2140/1 der Gemarkung Bildechingen. Das Geltungsbereich grenzt im Westen an die Straße „Rauher Grund“ ansonsten an die Bestandsbebauung an.

Die 13. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 16.02.2024 rechtskräftig.

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