Sanierungsgebiet Talheim
Das Sanierungsgebiet „Talheim“ wurde im April 2013 in das Landessanierungsprogramm aufgenommen und am 14.05.2013 vom Gemeinderat als Sanierungsgebiet beschlossen.
Es handelt sich um ein vereinfachtes Sanierungsverfahren.
Die damit verbundene finanzielle Unterstützung des Landes Baden-Württemberg ermöglicht der Stadt die Wohn- und Lebensqualität in Horb a.N., durch die Behebung von städtebaulichen Missständen, nachhaltig zu erhöhen. Wichtiger Bestandteil bei der Umsetzung eines Sanierungsgebietes ist die Unterstützung der Modernisierungsvorhaben privater Eigentümer.
Neben der Verbesserung der Wohnqualität und der Reduzierung der Energiekosten können die Eigentümer von einer anteiligen Förderung durch die Stadt sowie von den erhöhten steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten umfassend profitieren.
Für das Sanierungsgebiet wurde ein Förderrahmen in Höhe von 2.333.333 Euro bzw. Finanzhilfen in Höhe von 1.400.00 Euro bewilligt.
Der Bewilligungszeitraum der Fördermittel und Finanzhilfen endet am 30.04.2025.
Der Abgrenzungsplan sowie weitere Informationen sind dem untenstehenden Flyer zu entnehmen.
Verkehrsführungsvarianten im Bereich Kreuzplatz (Flair-Areal)
Nach der öffentlichen Präsentation des Verkehrskonzeptes im Ortschaftsrat Talheim wurde im Rahmen einer Bürgerbeteiligung über die möglichen Varianten der Verkehrsführung im Bereich Kreuzplatz (Flair-Areal) berichtet. Die Präsentation aus der Ortschaftsratssitzung vom 19.11.2020 kann unten heruntergeladen und eingesehen werden. Der Ortschaftsrat Talheim hat im Januar 2021 beschlossen, dass die Variante IV „Talheimer Runde“ weiterverfolgt werden soll.
Zum Herunterladen
- Informationsflyer (pdf | 1,1 MB)
- Lageplan Planteil A (pdf | 320 KB)
- Lageplan Planteil B (pdf | 265 KB)
- Fördergrundsätze (Stand: 25.07.2023)
- Präsentation zu Verkehrsführungsvarianten im Bereich Kreuzplatz (pdf | 2 MB)
Bilder