Sanierungsgebiet Fruchtkasten/Innenstadt
Das Sanierungsgebiet „Fruchtkasten / Innenstadt“ wurde im Februar 2016 in das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt - Stadt- und Ortsteile mit besonderem Entwicklungbedarf" aufgenommen. Nachdem die vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt wurden, hat der Gemeinderat am 18.07.2017 die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes beschlossen. Die Satzung wurde am 28.07.2017 ortsüblich bekanntgemacht und ist seither rechtsverbindlich. Im Programmjahr 2020 wurde die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme in das neue Programm Sozialer Zusammenhalt überführt.
Es handelt sich um ein umfassendes Sanierungsverfahren.
Die damit verbundene finanzielle Unterstützung des Landes Baden-Württemberg ermöglicht es die Wohn- und Lebensqualität in Horb a. N., durch die Behebung von städtebaulichen Missständen, nachhaltig zu erhöhen. Wichtiger Bestandteil bei der Umsetzung eines Sanierungsgebietes ist die Unterstützung der Modernisierungsvorhaben privater Eigentümer.
Neben der Verbesserung der Wohnqualität und der Reduzierung der Energiekosten können die Eigentümer von einer anteiligen Förderung durch die Stadt sowie von den erhöhten steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten umfassend profitieren.
Aufgrund der zentralen Lage im Stadtgebiet übernimmt der Bereich „Fruchtkasten / Innenstadt“ einen elementaren Bestandteil bei der Versorgungsfunktion, welche gestärkt und nachhaltig gewährleistet werden soll. Grundlage bildet das Ergebnis des Planungswettbewerbs „Zukunft Horber Innenstadt“.
Es wurde ein Förderrahmen in Höhe von 3.500.000 Euro bzw. Finanzhilfen in Höhe von 2.100.000 Euro bewilligt.
Der Bewilligungszeitraum der Fördermittel und Finanzhilfen endet am 30.04.2025.
Der Abgrenzungsplan sowie weitere Informationen sind dem untenstehenden Flyer zu entnehmen.
Zum Herunterladen
- Aktuelle Beratungsunterlagen (Link zum Bürgerinformationssystem)
- Lageplan (pdf | 1,84 MB)
- Informationsflyer (pdf | 616 KB)
- Private Fördergrundsätze (pdf | 1,36 MB)