SANIERUNGSgebIET MÜHLEN
Das Sanierungsgebiet „Mühlen“ wurde im Mai 2018 in das Bund-Länder-Programm für kleinere Städte und Gemeinden aufgenommen und am 17.07.2018 vom Gemeinderat als Sanierungsgebiet beschlossen. Im Programmjahr 2020 wurde die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme in das neue Programm Lebendige Zentren überführt.
Es handelt sich um ein vereinfachtes Sanierungsverfahren.
Die damit verbundene finanzielle Unterstützung des Landes Baden-Württemberg ermöglicht der Stadt die Wohn- und Lebensqualität in Horb a. N., durch die Behebung von städtebaulichen Missständen, nachhaltig zu erhöhen. Wichtiger Bestandteil bei der Umsetzung eines Sanierungsgebietes ist die Unterstützung der Modernisierungsvorhaben privater Eigentümer.
Neben der Verbesserung der Wohnqualität und der Reduzierung der Energiekosten können die Eigentümer von einer anteiligen Förderung durch die Stadt sowie von den erhöhten steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten umfassend profitieren. Es wurde ein Förderrahmen in Höhe von 833.333 Euro bzw. Finanzhilfen in Höhe von 500.000 Euro bewilligt.
Der Bewilligungszeitraum der Fördermittel und Finanzhilfen endet am 30.04.2027.
Der Abgrenzungsplan sowie weitere Informationen sind dem untenstehenden Flyer zu entnehmen.
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