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SANIERUNGSgebIET MÜHLEN

Das  Sanierungsgebiet  „Mühlen“  wurde  im Mai  2018  in das Bund-Länder-Programm für kleinere Städte und Gemeinden aufgenommen und am 17.07.2018 vom Gemeinderat als Sanierungsgebiet beschlossen. Im Programmjahr 2020 wurde die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme in das neue Programm Lebendige Zentren überführt.

Es handelt sich um ein vereinfachtes Sanierungsverfahren.
 
Die  damit  verbundene  finanzielle  Unterstützung des Landes  Baden-Württemberg  ermöglicht  der Stadt die Wohn- und Lebensqualität in Horb a. N., durch die  Behebung von städtebaulichen Missständen, nachhaltig  zu  erhöhen.  Wichtiger Bestandteil  bei  der  Umsetzung eines Sanierungsgebietes ist  die  Unterstützung  der  Modernisierungsvorhaben privater Eigentümer.
 
Neben der Verbesserung der Wohnqualität und der Reduzierung  der  Energiekosten  können  die Eigentümer  von  einer  anteiligen  Förderung  durch die  Stadt  sowie  von  den  erhöhten  steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten  umfassend profitieren. Es wurde ein Förderrahmen in Höhe von 833.333 Euro bzw. Finanzhilfen in Höhe von 500.000 Euro bewilligt.
 
Der Bewilligungszeitraum der Fördermittel und Finanzhilfen endet am 30.04.2027.
Der Abgrenzungsplan sowie weitere Informationen sind dem untenstehenden Flyer zu entnehmen.


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Bilder:

Sanierungsgebiet Mühlen  Sanierungsgebiet Mühlen
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