Holi Day Horb 2017

Holi Day Horb Gewinnspiel

Veranstalter des Gewinnspiels

Das Gewinnspiel wird durch den Jugendgemeinderat Horb, Marktplatz 8, 72160 Horb am Neckar durchgeführt.

Anerkennung der Teilnahmebedingungen

Mit dem Kommentieren des Gewinnspielposts erklärt sich der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin (im Folgenden zur Vereinfachung als „der Teilnehmer“ bezeichnet) mit den folgenden Gewinnspiel-Bedingungen einverstanden.


Teilnahmeberechtigte Personen

Die Teilnahme ist ab 13 Jahre möglich. Mitglieder des Jugendgemeinderats, damit verbundene Unternehmen sowie Gewinnspielpartner und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Horb a. N. sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Jugendgemeinderat Horb ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, unzulässige Beeinflussung des Gewinnspiels, Manipulation etc., vorliegen. Ggf. können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.

Gewinnspieldauer

Gewinnspielzeitraum: Mittwoch, 10.07.2019, 12:00 Uhr bis Freitag, 12.07.2019 17:00 Uhr. Wir behalten uns vor, den Aktionszeitraum zu verlängern oder zu verkürzen sowie die Spielzeiten zu ändern. Dieses wird rechtzeitig auf dem Instagram-Kanal @jgr horb und dem Facebook-Kanal @JGRHorb bekannt gegeben. Der Teilnehmer hat entsprechende Mitteilungen zu beachten.

Gewinn

Beim Gewinn handelt es sich um insgesamt 2*2 Tagestickets inkl. 2 Farbbeutel für den Holi Day 2019.


Ablauf des Gewinnspiels

An der Verlosung nimmt teil, wer von Mittwoch, 10.07.2019, 12:00 Uhr bis Freitag, 12.07.2019 17:00 Uhr als Kommentar zum Gewinnspiel-Beitrag auf Instagram oder Facebook richtig postet, welchen Freund*in man zum Holi Day mitnimmt.
Der Gewinner von je 2*2 Tickets im Wert von 12 € wird aus den gültigen Kommentaren unter Gewährleistung des Zufallsprinzips ausgelost.

Der Gewinner wird per Kommentarantwort und/oder über Direktnachricht auf Instagram bzw. Facebook über den Gewinn benachrichtigt. Dieser muss die Annahme des Gewinns bestätigen und dabei seinen Klarnamen und eine Postanschrift angeben. Bleibt eine Bestätigung aus, so behält sich der Jugendgemeinderat Horb  das Recht vor, den Gewinn anderen Teilnehmern zu verleihen.

Für die Richtigkeit der Kontaktdaten ist der Teilnehmer verantwortlich. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.

Eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen.

Beendigung des Gewinnspiels und Versandregelung

Der Jugendgemeinderat Horb behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere für solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, ist der Jugendgemeinderat Horb berechtigt, von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen.

Gewinne werden nur innerhalb von Deutschland versendet. Sobald Gewinne an den Transportdienstleister übergegangen sind, liegt die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs beim Gewinner.

Haftungsbeschränkungen

Jegliche Schadensersatzpflicht des Jugendgmeinderats Horb aus oder im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist soweit gesetzlich zulässig auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.

Einverständniserklärung

Der Gewinner kann – unter Angabe des Vornamens und dem ersten Buchstaben des Nachnamens  – online auf der Facebook- und Instagramseite bekannt gegeben werden.

Besondere Datenschutzhinweise

Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist es unumgänglich, dass der Jugendgemeinderat Horb personenbezogenen Daten (u. a. Profilname, Name, Vorname, Adresse und E-Mail-Adresse) verarbeitet (also erhebt, speichert und nutzt). Diese werden nach Abschluss des Gewinnspiels jedoch unverzüglich gelöscht. Alle personenbezogenen Daten des Teilnehmers werden zudem unverzüglich gelöscht, wenn ein Teilnehmer dies schriftlich beantragt bzw. seine Teilnahme am Gewinnspiel widerruft. Der Widerruf hat schriftlich an die folgende Adresse zu erfolgen:

Stadtverwaltung Horb a. N.
Pressestelle
Marktplatz 8
72160 Horb a. N.

Der Jugendgemeinderat Horb nimmt den Umgang mit personenbezogenen Daten sehr ernst. Alle weiteren Informationen zur Datenverarbeitung können Sie unseren allgemeinen Datenschutzhinweisen unter www.horb.de/datenschutz entnehmen.

Allen Teilnehmern ist bewusst, dass Facebook den Besuch seinem Facebook- bzw. seinem Instagram-Konto zuordnen kann. Den Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Facebook

Sonstiges

Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu Facebook Ireland Limited und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der von den Teilnehmern bereitgestellten Daten ist nicht Facebook, sondern der BgA Horber Ritterspiele. Die bereitgestellten Daten werden lediglich für die Kontaktierung des Gewinners und die Verwaltung des Gewinns verwendet. Fragen, Anregungen und Beschwerden sind daher ausschließlich an den BgA Horber Ritterspiele zu richten. Darüber hinaus darf der BgA Horber Ritterspiele den Teilnehmer per E-Mail kontaktieren.

Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

Bei unseren Gewinnspielen ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Ausschließlich anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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