Nach unseren bunten und erfolgreichen Holi Day Horb - Events in den vergangenen Jahren kommt endlich die vierte Auflage des farbenfrohen Highlights für die Jugend! Die Vorbereitungen zum nächsten Holi Day Horb laufen bereits.

Am 22. Juli 2023 ist es wieder so weit: Der Himmel über Horb färbt sich bunt und hunderte Holi-Fans können sich erneut auf eine der spektakulärsten Partys des Jahres freuen. Ausgelassene Stimmung, DJ-Sound, eine grandiose und farbenfrohe Location und schillernde Farben in der Luft sind die perfekt Mischung für die vierte Auflage des Holi Day Horb.
Was Euch auf der Turnierwiese am 22. Juli 2023 erwartet? Zwei DJs sorgen für heiße Elektrobeats. Des Weiteren erwartet euch unsere chillige Beachbar, coole Drinks und natürlich jede Menge Farbe sowie eine absolut geniale Party!
Wir freuen uns auf Dich!
Dein JGR-Team
Tickets:
Insgesamt wird wieder eine begrenzte Anzahl an Tickets verkauft. Schnell sein lohnt sich also. Holi-Tickets gibt es ab sofort im Vorverkauf zum Preis von 15,00 Euro (inkl. 2 Farbbeutel). An der Tageskasse gibt es dann die restlichen Tickets für 18,00 Euro (inkl. 2 Farbbeutel).
Also schnell zugreifen und dabei sein, wenn Horb im Sommer 2023 wieder ein Stück bunter wird!
Die Tickets sind im Vorverkauf bei der Buchhandlung Kohler, Hirschgasse 17 in Horb a.N. sowie im Stadtmarketing Horb, Mühlener Str. 2 in Horb a.N. erhältlich oder als Online-Ticket direkt bei eventbrite zu bestellen. Für die Online-Bestellung bitte hier klicken.
Bei weiteren Fragen zur Veranstaltung und zum Ticketverkauf könnt Ihr Euch direkt auch bei Aileen Wehle, Mail: A-Wehle@horb.de, Tel. 0171 64 74 541 melden.
FAQ
Du musst mindesten 13 Jahre alt sein, um am Festival teilzunehmen. Auch mit Eltern/Erziehungsbeauftragten wird Personen unter 13 Jahren der Eintritt verwehrt.
Leider bringt das Verlassen des Geländes das Entfallen der Zugangsberechtigung mit sich, d.h. wer das Gelände vor Ende der Veranstaltung verlässt, darf nicht mehr auf das Gelände, außer er kauft sich ein neues Ticket (falls diese noch zu Verkauf stehen).
Leider nein! Unser verwendetes Farbpulver wird in Europa hergestellt, ist nicht giftig und lässt sich abwaschen. Diese Qualität weist nicht jedes Farbpulver auf und lässt sich von uns vor Betreten des Geländes nicht prüfen. Damit euch trotzdem nichts ausgeht, besteht aber natürlich die Möglichkeit, neben den beim Ticket enthaltenen Farbpulver-Beuteln, Farbpulver auf dem Veranstaltungsgelände zu kaufen.
Mit dem Eintritt auf das Veranstaltungsgelände und somit dem Einlösen deines Tickets erhältst du zu Beginn der Veranstaltung deine Farbpulver-Beutel gratis dazu. Weitere Farbpulver-Beutel sind auf dem Veranstaltungsgelände an Farbpulverstand erhältlich.
Das Farbpulver wird in Europa hergestellt, ist nicht giftig und ist Haut- und Umweltverträglich. Es besteht aus Maismehl und Lebensmittelfarbe. Trotzdem können wir natürlich keine Garantie geben, da jeder Körper anders auf bestimmte Stoffe reagiert. Die Verwendung des Pulvers erfolgt somit auf eigene Gefahr.
Zudem empfehlen wir euch, eure Augen, eure Nase und euren Mund vor dem Pulver schützen.
Das Farbpulver wirkt auf hellen bzw. am besten weißen Klamotten am besten. Auf dunklen bzw. schwarzen hingegen fast gar nicht. Es wird jedoch niemandem der Eintritt verwehrt, nur weil er dunkle Bekleidung trägt.
In der Regel lässt sich das Farbpulver wieder problemlos und vollständig von Kleidung, Haut und Haaren entfernen. Bei einigen Textilien ist es möglich, dass sich das Farbpulver festsetzt, derselbe Fall ist bei blonden, vor allem blondierten Haaren möglich. Für mögliche Färbung wird keine Haftung unsererseits übernommen.
Das Fotografieren mit privaten Handy-/Digitalkameras ist gestattet. Das Filmen ist auf dem gesamten Gelände verboten. Das Mitführen von Spiegelreflexkameras und andere professionellen Geräten zur Bild-/Tonaufnahme ist untersagt. Jede kommerzielle von Fotografien/Videos/Audiomaterial ohne Akkreditierung ist untersagt. Der Wunsch einer Akkreditierung bzw. Fotografier-/Filmerlaubnis, darf im Voraus mit uns abgesprochen werden, bitte wende dich hierfür per E-Mail an jugendgemeinderat@horb.de.
Für euer leibliches Wohl ist gesorgt. Es werden für euch entsprechende Essens- und Getränkeverkäufe zu Verfügung stehen. Es werden sowohl nicht-alkoholische als auch alkoholische Getränke geben. Der Ausschank an Alkohol an unter 16-jährige ist untersagt. Es wird keinen „harten Alkohol“, der erst an volljährige Besucher ausgehändigt werden darf (Schnaps, Likör, …), geben.
Da unsere Veranstaltung im Hochsommer stattfindet und wir mit möglichst hohen Temperaturen rechnen wollen und müssen, ist uns das Risiko, „harten Alkohol“ auszuschenken, zu groß. Wir möchten, dass unsere Veranstaltung möglichst ohne unerwartete Zwischenfälle stattfindet. Wer nicht auf alkoholische Getränke verzichten mag, wird trotzdem mit alkoholischen Getränken, die ab dem 16. Lebensjahr legal zu konsumieren sind, versorgt.
Das Sicherheitspersonal am Einlass hat die Berechtigung, stark alkoholisierten Personen den Zugang zum Gelände zu verwehren, egal ob diese bereits im Vorverkauf ein Ticket erworben haben, oder nicht.
Da es sich um eine Open-Air-Veranstaltung handelt, gibt es leider keine Möglichkeit, Jacken, Taschen u. ä. bei uns abzugeben. Wir bitten um Verständnis.
Wir bitten euch jegliche Glasflaschen/Behälter, Sprühflaschen (z. B. Deo, Haarspray, …) Getränke, Regenschirme, gefährliche Gegenstände (Wurfgeschosse, Taschenmesser, …) daheim zu lassen. Es wird am Einlass Kontrollen durch Sicherheitspersonal geben, die euch auf dem Gelände nicht erlaubte Gegenstände abnehmen dürfen, oder euch, wenn ihr diese nicht abgeben möchtet, den Zutritt auf das Gelände verwehren dürfen.
Natürlich sind wir dafür, dass sich jeder Mensch frei entfalten und seine Meinungsfreiheit auch durch sein Erscheinungsbild zum Ausdruck bringen darf. Bei Kleidung mit Aufschriften, Aufdrucken, Symbolen, etc. die allgemein menschenverachtend, rassistisch, gewaltverherrlichend, homophob, transphob oder sexistisch sind, hört allerdings der Spaß auf: Besuchern mit solcher Kleidung wird der Zutritt auf das Veranstaltungsgelände untersagt. Im Zweifelsfall besteht die Möglichkeit, den Besucher die Aufschrift, den Aufdruck, das Symbol, o. ä. unkenntlich zu machen, z. B. durch das auf links drehen eines Shirts.
Ja, es gibt einen barrierefreien Eingang, jedoch keine barrierefreien Sanitärmöglichkeiten direkt auf dem Gelände. Im Fall eine solche nutzen zu wollen, gilt eine Sonderregelung, mit der du als beeinträchtige Person das Gelände während der laufenden Veranstaltung verlassen und später wieder betreten darfst.
Das Mitbringen von (Haus-)Tieren auf das Veranstaltungsgelände ist zu eurem eigenen, aber auch zum Wohl der Tiere untersagt.
Kein Problem, wir helfen dir gerne weiter. Bitte melde dich per E-Mail an jugendgemeinderat@horb.de