Bebauungsplan "GE hohenberg"in Horb a. N. und Horb a. N.-Bildechingen
"GE Hohenberg", 13. Änderung
Der Gemeinderat der Stadt Horb a. N. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.01.2024 die 13. Änderung des Bebauungsplans „GE Hohenberg“ in Horb a. N. und Horb a. N. – Bildechingen als Satzung nach § 13 BauGB beschlossen. Mit der Änderung des Bebauungsplans wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Verkaufsraums eines Lebensmittelfilialbetriebs auf eine Verkaufsfläche von 1.200 m² geschaffen.
Der Geltungsbereich für das Änderungsverfahren umfasst das Flurstück Nr. 2140/1 der Gemarkung Bildechingen. Das Geltungsbereich grenzt im Westen an die Straße „Rauher Grund“ ansonsten an die Bestandsbebauung an.
Die ortsübliche Bekanntmachung der Änderung des Bebauungsplans erfolgte am 16.02.2024 im
Amtsblatt der Stadt Horb a. N. Die 13. Änderung des Bebauungsplans wurde somit am
16.02.2024 rechtsverbindlich.