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Bebauungspläne der Stadt horb a.N.

Auf der nachfolgenden Seite können Sie sich an laufenden Bebauungsplanverfahren beteiligen und uns Ihre Anregungen mitteilen. Fragen zu laufenden Bebauungsplanverfahren beantwortet der Fachbereich Stadtentwicklung.

Rechtsverbindliche Bebauungspläne (seit 01.01.2017)

Planexterne Ausgleichsmaßnahmen

Seit der Änderung des Baugesetzbuchs am 03.11.2017 sollen in Kraft getretene Bebauungspläne ergänzend auch ins Internet eingestellt werden (§ 10a Abs. 2 Baugesetzbuch). Die seither bei der Stadt Horb a.N. rechtsverbindlich gewordenen Bebauungspläne können auf dieser Seite digital eingesehen werden. Nach und nach werden auch Bebauungspläne, die vorher rechtsverbindlich wurden, auf dieser Seite eingestellt.

Alle Bebauungspläne und -änderungen, auch die hier nicht eingestellten, können beim Fachbereich Recht und Ordnung, Marktplatz 16, 72160 Horb a.N. während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden. Auskünfte zum Inhalt von rechtsverbindlichen Bebauungsplänen erteilt ebenfalls der Fachbereich Recht und Ordnung.

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