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Flächennutzungsplan (FNP) der verwaltungsgemeinschaft horb a.N.
für die Mitgliedsgemeinden Eutingen im Gäu, Empfingen und Horb am Neckar

Der Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Horb a.N. ist seit dem 31. Januar 1997 rechtswirksam und wurde seither mehrfach geändert, zuletzt mit der 80. Änderung. Diese wurde mit Erlass am 03.04.2020 vom Regierungspräsidium gemäß §6 BauGB genehmigt. Mit der Bekanntmachung vom 08.05.2020 wird die Flächennutzungsplanänderung rechtsverbindlich.
 
Auskünfte zu laufenden Flächennutzungsplanverfahren erhalten Sie beim Fachbereich Stadtentwicklung.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Rechtsverbindlicher Flächennutzungsplan

  • Mit der 80. Änderung wurde der bisher in Papierform rechtsverbindlich vorhandene Planteil des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Horb a. N. vom 21.02.1996, einschließlich der 1. bis zur 79. Änderung, digitalisiert. Sie können diesen hier nachfolgend für die einzelnen Ortschaften  einsehen. Er kann auch von jedermann in Papierfassung beim Fachbereich Recht und Ordnung, Zimmer 615, Marktplatz 16, 72160 Horb a.N. eingesehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangt werden.


    Redaktionelle Ergänzung zur Begründung vom 12.11.2019
    80. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Horb a. N.

    Die Planbegründung vom 12.11.2019 wird auf Seite 7 hinsichtlich der 77. und 78. Änderung des Flächennutzungsplans redaktionell ergänzt und aktualisiert. Statt dem Vermerk "derzeit im Genehmigungsverfahren" wird jeweils das Datum der Rechtswirksamkeit eingetragen.

    Die aktualisierte Planbegründung auf Seite 7 lautet für die beiden Änderungen wie folgt:

    Bezeichnung Raumschaft Inhalte Rechtswirksamkeit
    77. Änderung Eutingen "Stuttgarter Straße"
    (Verbrauchermarkt)
    19.11.2020
    78. Änderung Horb a. N.-
    Dettlingen
    "Rotäcker" (Energiepark) 23.11.2020
  • Horb am Neckar
  • Empfingen
  • Eutingen im Gäu
  • Begründung

Weitere Änderungen


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