Bebauungsplan  "Haugenstein"
in Horb a.N.-Bildechingen

Der Gemeinderat der Stadt Horb a.N. hat in öffentlicher Sitzung am 02.04.2019 beschlossen, für den Bereich "Haugenstein" ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes einzuleiten.

Zur Sicherung der mit der Aufstellung des Bebauungsplanes vorgesehenen Planung hat der Gemeinderat im Anschluss in öffentlicher Sitzung den Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich "Haugenstein" beschlossen.

Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

  • Noch nicht erfolgt.

Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

  • Noch nicht erfolgt.

Satzungsbeschluss nach § 10 BauGB

  • Noch nicht erfolgt.

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