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bebauungsplan „Stadteingang-Süd“ in Horb a. N und Horb a. n.-Nordstetten
Veränderungssperre für das Gebiet „Stadteingang-Süd“ in Horb a. N. und Horb a. N.-Nordstetten

Satzung

Der Gemeinderat der Stadt Horb a. N. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28. Februar 2023 beschlossen, ein förmliches Verfahren gem. § 2 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Stadteingang-Süd“ in Horb a. N. und Horb a. N.-Nordstetten einzuleiten. Mit dem Bebauungsplan sollen die städtebaulichen und gestalterischen Zusammenhänge, die durch die Ergebnisse der Mehrfachbeauftragung entstehen, erhalten bleiben.

Nach dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Stadteingang-Süd“, Horb a. N. und Horb a. N.-Nordstetten, hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 28. Februar 2023  die Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet „Stadteingang-Süd“ in Horb a. N. und Horb a. N.-Nordstetten beschlossen.

Die ortsübliche Bekanntmachung der Satzung erfolgte am 10.03.2023 im Amtsblatt der Stadt
Horb a. N. Die Veränderungssperre für den Bereich „Stadteingang-Süd“ in Horb a. N. und Horb a. N.-Nordstetten wurde somit am 10.03.2023 rechtsverbindlich.


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