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Bebauungsplan "Hahner" in Horb a. n.

"Hahner", 2. Änderung

Der Bebauungsplan „Hahner“ in Horb a. N. ist seit dem 09.01.1963 rechtsverbindlich und weist ausschließlich gewerbliche Bauflächen aus. Der Bebauungsplan wurde bereits einmal geändert und hinsichtlich seiner Festsetzungen zur Zulässigkeit von Einzelhandel überarbeitet. Der Einzelhandel ist seither im Bereich des Automobil- und Möbelhandels ausnahmsweise zulässig. Das Plangebiet ist voll erschlossen und seit längerem aufgesiedelt. Es finden sich verschiedenen Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe wie z.B. KFZ-Service, Maler, Metallbau, Fitness-studio und Zahnarzt wieder. Eine größer zusammenhängende Fläche ist bisher noch unbebaut. Das Plangebiet ist vollständig in den Siedlungsbereich integriert und von anderen Baugebieten umgeben. Die Wohnbebauung des Hohenbergs schließt sich unmittelbar an das Plangebiet an.

Die ortsübliche Bekanntmachung der Bebauungsplanänderung erfolgte am 06.11.2020 im Amtsblatt der Stadt Horb a. N. Die 2. Bebauungsplanänderung „Hahner“, Horb a. N. wurde somit am 06.11.2020 rechtsverbindlich.


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