Rathaus

Dienstleistung

Archivgut einsehen oder Einsicht beantragen

Die Archive in Baden-Württemberg bewahren das kulturelle Erbe des Landes. Sie verwahren die authentische Überlieferung zur Geschichte Baden-Württembergs und seiner Bewohner und machen sie der wissenschaftlichen Forschung und jedem interessierten Bürger zugänglich, der über Landes- und Heimatgeschichte, über Familiengeschichte oder über eine andere historische Frage Auskunft sucht.

Archivgut sind Unterlagen von bleibendem Wert wie Schriftstücke, Akten, Karteien, Karten, Pläne, Bild-, Film- und Tonmaterialien sowie sonstige Informationsträger und maschinenlesbar auf diesen gespeicherte Informationen und Programme.

Informationen zum Stadtarchiv Horb finden Sie   H I E R.

In der Regel ist Archivgut 30 Jahre nach seinem Entstehen gesperrt, das heißt, es darf grundsätzlich nicht vorher genutzt werden. Bezieht sich dieses auf eine natürliche Person, darf es frühestens zehn Jahre nach deren Tod genutzt werden. Falls der Todestag nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand festgestellt werden kann, endet die Sperrfrist 90 Jahre nach der Geburt.

Hinweis: Wenn Sie im Archivgut die Richtigkeit von Angaben zu Ihrer Person anzweifeln, können Sie verlangen, dass eine Gegendarstellung beigefügt wird. Nach Ihrem Tod steht dieses Recht Ihrem Ehegatten, den Kindern oder Ihren Eltern zu.

Tipp: Das Landesarchiv Baden-Württemberg informiert im Internet ausführlich über die eigenen Bestände sowie die Nutzung seines Archivguts.

^
Mitarbeiter
^
zuständige Stelle

^
Voraussetzungen
  • für die Nutzung der Lesesäle des Landesarchivs Baden-Württemberg: Nutzerausweis
  • bei Nutzung von gesperrtem Archivgut:
    • genehmigter Antrag auf Verkürzung von Sperr-/ Schutzfristen und
    • möglicherweise Einwilligung der betroffenen Person oder deren Hinterbliebenen
  • für Auskunft zu Angaben Ihrer eigenen Person im Archivgut:
    • präzise Angaben zum betreffenden Gegenstand und
    • Angabe der Zeit und der Behörde, die die Akten vor der Zuleitung in das Archiv gespeichert hatte
^
Verfahrensablauf

Sie können das Archivgut üblicherweise direkt in den Lesesälen der Archive nutzen.

Tipp: Die Lesesäle der größeren Archive haben feste Öffnungszeiten. Bei kleineren oder privaten Archiven sollten Sie zunächst schriftlich Kontakt aufnehmen.

^
Erforderliche Unterlagen

beim ersten Besuch in einem Archiv: gültiger Personalausweis oder Reisepass

^
Rechtsgrundlage
^
Vertiefende Informationen
^
Satzung
^
Zugehörigkeit zu
^
Verwandte Dienstleistungen

Direkt | finden