Dienstleistung
Wasserversorgung
Das Stadtgebiet der Großen Kreisstadt Horb teilt sich in Bezug zur Trinkwasserversorgung in 8 Versorgungsgebiete auf. Hiervon werden 4 Gebiete über sogenannte Wasserversorgungszweckverbände versorgt und 4 Gebiete über Anlagen der Stadtwerke Horb.
Im Detail sind dies folgende Gebiete:
Zweckverband Nordstetter Wasserversorgungsgruppe
- Ahldorf, Betra, Dettensee, Isenburg, Nordstetten, Mühringen
Zweckverband Gäuwasserversorgung
- Bildechingen, Mühlen
Wasserversorgungszweckverband Haugenstein
- Bittelbronn, Dettlingen, Dießen, Grünmettstetten
Wasserversorgung Kleine Kinzig
- Industriegebiet Horb
Stadtwerke Horb
- Altheim, Ihlingen, Rexingen, Dettingen, Kernstadt Horb, Talheim
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. SEPA-Lastschrift allgemein
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Wasser- und Abwassergebühren: Ummeldung aufgrund Eigentümerwechsel
Im ganzen Stadtgebiet wird ein Trinkwasser zur Verfügung gestellt, dass den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht und durch die Mischung von Eigen- und Fremdwasser im Härtebereich 3 liegt. Vollständige Trinkwasseranalysen können bei den Stadtwerken angefordert werden.
Information über das Trinkwasser im Stadtgebiet (pdf | 311 KB)
Notfall-Nummer: Störungen bezüglich der Trinkwasserversorgung können rund um die Uhr unter Telefonnummer 07451 6682 gemeldet werden.
Auf die Wassergebühren sind zum 1. März, 1. Juni, 1. September und 1. Dezember Vorauszahlungen zu leisten.
Die Verbrauchsmessung erfolgt über geeichte Wasserzähler, für die eine Zählergebühr erhoben wird. Die Gebührenhöhe richtet sich nach der jeweils gültigen Wasserversorgungssatzung (siehe unten). Zudem gibt Ihnen die Broschüre "Gebührenübersicht Wasser und Abwasser" einen Überblick über die anfallenden Gebühren.
Standrohre können gegen Gebühr bei den Stadtwerken Horb am Neckar unter Telefon 07451 55297-0 ausgeliehen werden. Die zu entrichtenden Kosten entnehmen Sie bitte der Gebührenübersicht.