Dienstleistung
Haushaltsplan
Die Gemeinde hat für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung
1. des Haushaltsplanes unter Angabe des Gesamtbetrages
a) der Erträge und Aufwenungen
b) der Einnahmen und Ausgaben
c) der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige
Haushaltsjahre mit Ausgaben für Investitionen belasten
(Verpflichtungsermächtigungen).
2. des Höchstbetrages der Kassenkredite
3. die Steuersätze
Das Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Haushaltsplan wird in der zweiten Jahreshälfte des Vorjahres erstellt.
Aus ihm sind ersichtlich:
- die Erträge und Aufwendungen aus laufenden Geschäftstätigkeiten (Erfolgshaushalt)
- die Einnahmen und Ausgaben getrennt nach
a) laufender Verwaltungstätigkeit
b) Investitionstätigkeit
c) Finanzierungstätigkeit
- der Stellenplan
- eine Finanz- und Investitionsplanung für die Folgejahre
- ein Erläuterungsbericht (Vorbericht)