Dienstleistung
Elterngeld beantragen
Sie sind nach der Geburt für Ihr Kind da? Dafür unterbrechen Sie Ihren Beruf oder arbeiten nicht in Vollzeit. Ersetzen Sie einen Teil Ihres entfallenden Einkommens durch Elterngeld.
Beantragen Sie Basiselterngeld oder ElterngeldPlus – oder kombinieren Sie beides. Davon profitieren beide Elternteile. Entscheiden Sie, welcher Elternteil für welchen Zeitraum das Elterngeld möchte. Geben Sie dies für beide Elternteile in Ihrem Antrag an. Sie bekommen Elterngeld rückwirkend für die letzten drei Lebensmonate vor Antragseingang.
- Basiselterngeld bekommen Sie während der ersten 14 Lebensmonate Ihres Kindes.
- ElterngeldPlus bekommen Sie auch noch danach.
Beantragen Sie für besonders früh geborene Kinder zusätzliche Elterngeldmonate. Sie bekommen auch Elterngeld, wenn Sie vor der Geburt Ihres Kindes nicht gearbeitet haben. Sie erhalten dann mindestens 300 Euro Basiselterngeld im Monat. Wenn Sie sich für Elterngeld Plus entscheiden, bekommen Sie mindestens 150 Euro monatlich. Dafür beziehen Sie das Elterngeld Plus doppelt so lange.
Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank – (L-Bank)
Sie bekommen Elterngeld unter folgenden Voraussetzungen:
- Sie wohnen in Deutschland (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt). In Ausnahmefällen bekommen Sie auch Elterngeld, wenn Sie
- in einem Mitgliedsstaat der EU,
- in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder
- in der Schweiz wohnen.
- Sie betreuen und erziehen das Kind selbst und leben zusammen mit ihm in einem Haushalt.
- Sie arbeiten maximal 32 Stunden in der Woche.
Dies gilt für die Zeit, in der Sie Elterngeld bekommen.
Weitere Voraussetzungen:
- Im Jahr vor der Geburt hatten Sie maximal 250.000 Euro steuerpflichtiges Einkommen.
- Gemeinsam mit dem anderen Elternteil haben Sie nicht mehr als 300.000 Euro verdient.
Bitte stellen Sie den Antrag auf Elterngeld erst nach der Geburt Ihres Kindes.
Sie müssen das Elterngeld schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Bereits im Antrag müssen Sie festlegen, wer von den beiden Eltern wann das Elterngeld beziehen möchte. Bei gemeinsamer Beantragung müssen beide Eltern unterschreiben. Sie können auch jeder für sich einen Antrag stellen. Dann muss jeder Elternteil in seinem jeweiligen Antrag angeben, für wie viele und welche Lebensmonate des Kindes er Elterngeld beansprucht.
Bei der ersten Beantragung von Elterngeld muss mindestens ein Elternteil seinen Bezugszeitraum festlegen. Eltern können ihre Anträge gleichzeitig oder nacheinander stellen. Die Entscheidung über die Aufteilung des Bezugszeitraums können Sie nachträglich bis zum Bezugszeitraum ändern. Eine Änderung ist rückwirkend nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats möglich, in dem der Änderungsantrag eingegangen ist. Eine Änderung ist - außer in den Fällen besonderer Härte - unzulässig, wenn für die betroffenen Monate das Elterngeld bereits bezahlt wurde.
Hinweis: Eltern können die Bezugsdauer des Elterngeldes einmalig ohne Begründung sowie in weiteren Ausnahmefällen ändern.
Ergeben sich während der Bezugsmonate Änderungen (z.B. Erhöhung oder Reduzierung Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit), müssen Sie diese der zuständigen Stelle mitteilen. Ob Ihnen durch die Änderung noch zusätzliches Elterngeld zusteht oder ob Sie Elterngeld zurückzahlen müssen, entscheidet sich erst nach der gesamten Bezugsdauer.
Wenn Sie alle Fragen beantwortet und alle Daten eingegeben haben, erhalten Sie eine Unterlagenliste. Diese Liste passt zu Ihren Angaben. Darin finden Sie alle Unterlagen, die Sie Ihrem unterschriebenen Antrag beilegen müssen. Sie können keine digitalen Unterlagen hochladen. Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, können Sie der L-Bank Unterlagen mit einer E-Mail senden.
Beantragen Sie das Elterngeld möglichst bald. Rückwirkend erhalten Sie es nur für maximal drei Lebensmonate.
Beispiel: Ihr Kind wurde am 10.08.2022 geboren. Sie beantragen Elterngeld ab der Geburt. Der Antrag ist am 04.12.2022 bei der L-Bank.
- Lebensmonat: 10.08.2022–09.09.2022: 3. Monat rückwirkend
- Lebensmonat: 10.09.2022–09.10.2022: 2. Monat rückwirkend
- Lebensmonat: 10.10.2022–09.11.2022: 1. Monat rückwirkend
- Lebensmonat: 10.11.2022–09.12.2022: Antragseingang
Achtung: Die L-Bank berechnet die Frist ab dem Tag, an dem der unterschriebene Antrag bei ihr ankommt.
Die L-Bank bearbeitet Ihren Antrag erst, wenn er unterschrieben bei ihr ankommt. Dies gilt auch, wenn Sie ihn online gestellt haben.
Der Antrag auf Elterngeld ist für Sie kostenlos.
Die L-Bank berechnet Ihr Einkommen für das Elterngeld. Sie zieht dabei pauschale Beträge für Lohnsteuer, Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag sowie für Sozialabgaben ab.
Sie berechnet das Elterngeld aus dem Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt.
Folgende Monate mit geringerem Einkommen klammert sie aus diesem 12-Monats-Zeitraum aus:
- Monate mit Mutterschaftsleistungen
- Monate, in denen Sie Elterngeld für ein früher geborenes Kind bekommen haben
- Monate, in denen Ihr Einkommen wegen einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung geringer war
- Monate, in denen Sie Wehrdienst oder Zivildienst geleistet haben
Die L-Bank berechnet das Elterngeld stattdessen mit weiter zurückliegenden Monaten.
Andere Sozialleistungsträger rechnen Elterngeld auf ihre Leistungen an. Dazu zählen das Arbeitslosengeld II oder die Sozialhilfe. Haben Sie vor der Geburt Ihres Kindes gearbeitet, erhalten Sie einen Elterngeld-Freibetrag. Der Elterngeld-Freibetrag entspricht Ihrem durchschnittlichen Einkommen vor der Geburt. Er beträgt höchstens 300 Euro. Sie bekommen dann Elterngeld mindestens in Höhe des Freibetrags. Dies gilt auch, wenn Sie gleichzeitig andere Sozialleistungen bekommen.
Steuerliche Behandlung
Das Elterngeld ist steuerfrei, fällt aber unter den Vorbehalt der Progression. Das heißt: In einem ersten Schritt rechnet das Finanzamt es Ihren steuerpflichtigen Einkünften hinzu. Damit berechnet es Ihren Steuersatz. Im zweiten Schritt wendet es diesen Steuersatz auf Ihre steuerpflichtigen Einkünfte – ohne das Elterngeld – an.
Für adoptierte Kinder bekommen Sie Elterngeld ab dem Zeitpunkt, an dem Sie das Kind in Ihren Haushalt aufgenommen haben. Das gilt auch, wenn das Verfahren zur Adoption noch nicht abgeschlossen ist, Sie das Kind jedoch mit dem Ziel der Adoption aufgenommen haben. Nach dem 8. Geburtstag des Kindes bekommen Sie für adoptierte Kinder kein Elterngeld mehr.
Hinweis zum Kinderzuschlag:
Wenn Sie im Bezug von Elterngeld stehen und Kindergeld erhalten, besteht eventuell auch ein Anspruch auf den Kinderzuschlag.Ob Sie ggf. Anspruch auf Kinderzuschlag haben, können Sie mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse prüfen und den Antrag direkt online stellen.