Dienstleistung
Bestattungsangelegenheiten
Die 18 städtischen Friedhöfe dienen der Bestattung verstorbener Gemeindeeinwohner und der in der Stadt verstorbenen oder tot aufgefundenen Personen ohne Wohnsitz.
Für die Bestattung müssen die Angehörigen sorgen.
Die Bestattung kann als Erd- oder Feuerbestattung vorgenommen werden.
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Bestellformular für Gedenkstättenschild auf Friedhöfen der Stadt Horb a. N.
Bestattungen sind unverzüglich nach Eintritt eines Todesfalles bei einem Bestattungsinstitut anzumelden. Ort und Zeit von Bestattungen werden in Absprache mit den Hinterbliebenen und den Geistlichen festgelegt.
Auf den Friedhöfen werden zur Verfügung gestellt: Erdreihen- und Wahlgräber, Urnenreihen- und wahlgräber, Rasengräber, Familiengräber, Kinder- und anonymen Urnengräber.
Auf Wunsch des Nutzungsberechtigten einer abgeräumten Grabstelle des jeweiligen Friedhofs oder eines Bürgers der jeweiligen Ortschaft ohne mögliche Grabstätte (z.B. nach einer Seebestattung) kann an der Gedenkstätte eine Namenstafel angebracht werden. Dadurch ist es möglich, einen dauerhaften Bezugspunkt herzustellen und nach Bedarf Schalen und Kerzen zum Gedenken abzustellen. Die Nutzung der Gedenkstätte ist freiwillig und kostet eine einmalige Gebühr von 90 Euro. Darin sind die Kosten für eine Namenstafel in dunkel eloxiertem Aluminium in der Größe 12cm x 8,5cm enthalten. Bitte benutzen Sie für die Bestellung das oben hinterlegte Formular.
Die Ruhezeit der Verstorbenen beträgt 20 bzw. 25 Jahre und für Urnen 15 Jahre.
Die Verstorbenen dürfen frühestens 48 Stunden und müssen spätestens 96 Stunden nach Eintritt des Todes, wenn die Aufbewahrung nicht in einer Leichenhalle erfolgt, bestattet werden.