Dienstleistung
Bestattungsangelegenheiten
Die 18 städtischen Friedhöfe dienen der Bestattung verstorbener Gemeindeeinwohner und der in der Stadt verstorbenen oder tot aufgefundenen Personen ohne Wohnsitz.
Für die Bestattung müssen die Angehörigen sorgen.
Die Bestattung kann als Erd- oder Feuerbestattung vorgenommen werden.
Bestattungen sind unverzüglich nach Eintritt eines Todesfalles bei einem Bestattungsinstitut anzumelden. Ort und Zeit von Bestattungen werden in Absprache mit den Hinterbliebenen und den Geistlichen festgelegt.
Auf den Friedhöfen werden zur Verfügung gestellt: Erdreihen- und Wahlgräber, Urnenreihen- und wahlgräber, Rasengräber, Familiengräber, Kinder- und anonymen Urnengräber.
Die Ruhezeit der Verstorbenen beträgt 20 bzw. 25 Jahre und für Urnen 15 Jahre.
Die Verstorbenen dürfen frühestens 48 Stunden und müssen spätestens 96 Stunden nach Eintritt des Todes, wenn die Aufbewahrung nicht in einer Leichenhalle erfolgt, bestattet werden.