Dienstleistung
Stundung von Forderungen
Da Mahnungen und Vollstreckung für Sie sehr kostenintensiv werden, sollten Sie den Ratenzahlungs- / Stundungsantrag auf jeden Fall vor Fälligkeit der Forderung stellen.
Der Antrag ist schriftlich beim Kassen- und Rechnungswesen der Stadt Horb a.N. zu stellen. Grundsätzlich ist es notwendig, diesem Antrag Unterlagen bzgl. Ihrer Vermögensverhältnisse, Einkünfte und Ausgaben beizufügen. Bitte beachten Sie, dass Ratenzahlungen und Stundungen in der Regel zinspflichtig sind.
Der Antrag ist schriftlich beim Kassen- und Rechnungswesen der Stadt Horb a.N. zu stellen. Grundsätzlich ist es notwendig, diesem Antrag Unterlagen bzgl. Ihrer Vermögensverhältnisse, Einkünfte und Ausgaben beizufügen. Bitte beachten Sie, dass Ratenzahlungen und Stundungen in der Regel zinspflichtig sind.
Die Zahlung bedeutet für Sie eine unerhebliche Härte, Sie befinden sich in einer schlechten wirtschaftlichen Lage? Dann haben Sie die Möglichkeit bei der Stadtkasse einen Ratenzahlungs-/Stundungsantrag zu stellen. Der Antrag ist schriftlich einzureichen. Bitte legen Sie in diesem Antrag Ihre Vermögensverhältnisse dar. Der Antrag sollte rechtzeitig, also vor Fälligkeit der Zahlung gestellt werden. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ratenzahlungen und Stundungen in der Regel zinspflichtig sind.