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Stadtnachricht

B 32: Ortsumfahrung Horb – Teil Neckartalbrücke


Vollsperrung der B 32 Stuttgarter Straße ab 2. April 2024 bis voraussichtlich Ende September 2024

Das Regierungspräsidium Karlsruhe plant und baut zur Entlastung der Ortsdurchfahrt Horb die Ortsumfahrung Horb mit einer neuen Neckartalbrücke. Bisher konnten der Anschluss Nordstetten mit einem Überführungsbauwerk, der Straßenbau im Bereich Nordstetten mit Erstellung von Stütz- und Lärmschutzwänden sowie Vorarbeiten für den Brückenbau abgeschlossen werden.

Aktuell wird das zukünftige Brückenbauwerk erstellt. Außerdem werden im Bereich Haugenstein Leitungen umverlegt und der provisorische Parkplatz zum Rauschbart hergestellt. Es ist vorgesehen, dort noch vor Ostern die erste von zwei Asphaltschichten aufzutragen, sodass der Parkplatz über die Feiertage genutzt werden kann.

Ab dem 2. April 2024 wird, vorbereitend für den Bau des nördlichen Anschlusses der Hochbrücke an die B 32, im Bereich des Parkplatzes Rauschbart der Hangbereich entlang der Bundesstraße abgetragen (Pressemitteilung vom 21. März 2024).

Für die Arbeiten wird die Stuttgarter Straße ab Montag, 2. April 2024, bis voraussichtlich Ende September 2024 zwischen dem Abzweig Stuttgarter Straße / Gutermannstraße und der Einmündung Haugenstein voll gesperrt. Das Material wird sowohl für den späteren Straßenbau zur Errichtung des neuen Verkehrsknotenpunktes als auch zur Herstellung der Baustellenzuwegungen im Bereich Haugenloch benötigt. Dazu werden in das Haugenloch unterhalb des Rauschbartparkplatzes circa 100.000 Kubikmeter Bodenmaterial eingebracht.

Dieses wird größtenteils aus dem Hang unterhalb der Kaserne gewonnen und für den Wiedereinbau aufbereitet. Die Baustellenzuwegungen werden so errichtet, dass sie vom Bereich des Parkplatzes Rauschbart bis zur Bahnlinie im Neckartal in Form einer Serpentinenstraße verlaufen. Dadurch können, wie auch bereits auf der Seite Nordstetten erfolgt, Plattformen erstellt werden, die zur späteren Errichtung von Hilfsstützen und Brückenpfeilern erforderlich sind.

Eine Umleitung wird ausgeschildert und beginnt aus Richtung Nordstetten kommend vor der Christophorusbrücke stadteinwärts. Hier wird der Verkehr über die L 398/ K4779/ Rexingen nach Freudenstadt, beziehungsweise Horb-Hohenberg geleitet. Gleiches gilt für den Verkehr aus Richtung Neckarhausen. Von Bildechingen über die B 28 kommend wird der Verkehr über die B 28/ K4779/, Hohenberg/ Rexingen umgeleitet. Dem Verkehr auf der A 81 in Richtung Freudenstadt wird empfohlen, bereits an der Anschlussstelle Rottenburg auszufahren.

Verkehrsteilnehmende, die aus Richtung L370/ Neckartal kommen, werden über die L 360/ Weitingen, sowie die K 4708/ Bildechingen nach Horb – Hohenberg geleitet. Zuwegungen in die Innenstadt Horb werden für den Schwerverkehr – mit Ausnahme des Anliegerverkehrs - gesperrt sein. Auf den jeweiligen Zufahrtsstraßen wird dieses Verbot mit großen Hinweisschildern verdeutlicht. Weiterhin erhält die Altheimer Straße im innerstädtischen Bereich eine Einbahnstraßenregelung stadtauswärts.

Die Umleitungsführung erfolgt in Abstimmung mit der Stadt Horb, dem Polizeipräsidium Pforzheim, dem Landratsamt Freudenstadt, sowie Vertreterinnen und Vertretern des ÖPNVs. Eine Überarbeitung der Beschilderungen wurde aufgrund der Erfahrungen der Sperrung im Januar dieses Jahrs vorgenommen. Die Verkehrsteilnehmenden werden dringend gebeten, die angeordneten Beschilderungen zu beachten.

Die Arbeiten konnten in der vergangenen Woche in Auftrag gegeben werden. Die Kosten für die Maßnahme betragen rund 3,97 Millionen Euro und werden vom Bund getragen.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe bittet die Verkehrsteilnehmenden für die Belastungen und Behinderungen um Verständnis.

Aktuelle Informationen zum Projekt finden Sie auf der Projektseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe unter https://hochbruecke-horb.de/

Weitere Informationen unter VerkehrsInfo BW mit aktuellen Informationen zur Verkehrslage und zu Baustellen sowie in der "VerkehrsInfo BW" - App.

Anliegerverkehr und „Elterntaxi“ an der Grundschule

Die Anwohner im gesperrten Bereich der Stuttgarter Straße, einschließlich der Kunden der dort ansässigen Geschäfte und Betriebe, können an der Abzweigung Stuttgarter Straße / Gutermannstraße an der Absperrbake vorbei in die Stuttgarter Straße bis zur endgültigen Sperrung einfahren.

Um den Verkehr in der Gutermannstraße zu entzerren und eine mögliche Gefahrensituation zu vermeiden, können Eltern, die ihre Kinder zur Grundschule bringen oder sie abholen, an dem Abzweig Stuttgarter Straße / Gutermannstraße an der Absperrbake vorbei weiter in die Stuttgarter Straße einfahren. Vor der endgültigen Sperrung können sie auf der Straße wenden und die Kinder im markierten Bereich vor dem Schulgebäude aus- bzw. einsteigen lassen. Anschließend können sie die Stuttgarter Straße regulär wieder verlassen.

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Redakteur / Urheber
Regierungspräsidium Karlsruhe

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