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Stadtnachricht

Gemeinsamer Gutachterausschuss in der Verwaltungsgemeinschaft Horb a. N. veröffentlicht Grundstücksmarktbericht 2023


Auch Privatpersonen können Grundstückswertermittlungen beauftragen

Der Gemeinsame Gutachterausschuss (GAA) Horb a. N. hat den Grundstücksmarktbericht für das Jahr 2023 veröffentlicht. Er ist kostenlos auf der Homepage der Stadt Horb a. N. unter www.horb.de (Rubrik Stadt + Bürger > Bürgerservice > Dienstleistungen A-Z > Gutachterausschuss) oder dem Direktlink www.horb.de/ceasy/resource/?id=22472 abrufbar. Der Bericht bietet einen umfassenden Einblick in den Grundstücksverkehr und die Immobilienwirtschaft in Horb a. N., Eutingen i. G. und Empfingen. Auch sind hier sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten für Immobilienbewerter veröffentlicht.

Der GAA Horb ist ein unabhängiges Kollegialgremium, das aus 13 ehrenamtlichen Gutachtern besteht und seinen Geschäftssitz im Schloss in Nordstetten hat. Vorsitzender des Gutachterausschusses ist Andreas Bauz (Stadt Horb a. N.), die Stellvertreter sind Daniel Jendroska (Gemeinde Eutingen i. G.) und Theo Walz (Gemeinde Empfingen).

In der Geschäftsstelle in Nordstetten erfassen Geschäftsstellenleiter Ulrich Beuter und seine Stellvertreterin Claudia Möller jährlich etwa 500 Kaufverträge aus allen Veräußerungen - ob Baugrundstücke, Agrarflächen oder Gebäude – und werten diese aus. Sie erstellen Statistiken, aus denen dann beispielsweise Bodenrichtwerte, Sachwertfaktoren oder auch Liegenschaftszinssätze abgeleitet werden können, die nach Beschluss des Gutachterausschusses veröffentlicht werden. Auch für die Ermittlung der Grundsteuer werden Daten dem Finanzamt zur Verfügung gestellt.

Erstellen von Verkehrswertgutachten

Nach dem Baugesetzbuch (§ 193 Abs. 1 BauGB) fällt dem GAA im Wesentlichen auch die Aufgabe zu, Verkehrswertgutachten zu erstellen. Ein Verkehrswertgutachten bestimmt den voraussichtlich erzielbaren Preis von Immobilien und Grundstücken, also den Marktwert. Ermittelt wird der Verkehrswert im Rahmen der sogenannten ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung) auf Basis objektiver Kriterien. Hier können gerichtsfeste Vollgutachten, aber auch Kurzwertgutachten als Leistung der Geschäftsstelle zum reduzierten Preis in Auftrag gegeben werden. Auch Gutachten zur Feststellung des tatsächlichen Werts von Grund und Boden für die Grundsteuer können erstellt werden.

Nach den aktuellen Vorschriften fertigt der GAA gerichtsfeste Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertgutachten für Privatpersonen an. So können Gutachten für mögliche Verkäufe, Erbauseinandersetzungen, Scheidungen, Schenkungen oder einfach nur zur Wertfeststellung beauftragt werden. Auch für Gerichte oder Behörden werden solche Gutachten erstellt.

Ulrich Beuter ist als DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D 3 für Standard Ein- und Zweifamilienhäuser, sowie einfache und komplexe Wohn- und gewerbliche Objekte inklusive Rechte und Lasten verantwortlich.

Ralph Zimmermann, Claudia Möller, Ulrich Beuter, Andreas Bauz mit dem neuen Grundstücksmarktbericht 2023

Claudia Möller übernimmt als DEKRA-zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung D 1 die Begutachtung von Standard Ein- und Zweifamilienhäusern.

Andreas Bauz als Vorsitzender des GAA ist Architekt und verfügt über jahrelange Erfahrung in der Immobilienbewertung.

Interessierte erreichen die GAA-Geschäftsstelle unter den folgenden Kontaktdaten:

Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss Horb a. N., 
Ritterschaftsstraße 4, 
72160 Horb a. N. - Nordstetten

Leiter der Geschäftsstelle:

Ulrich BeuterTel. 07451 6229407 E-Mail: u-beuter(at)horb.de

Stv. Leiterin der Geschäftsstelle:

Claudia MöllerTel. 07451 6229405 E-Mail: c-moeller(at)horb.de

Geschäftszeiten: 

Dienstag - Freitag 8:00 -12:00 Uhr oder nach Absprache

E-Mail: gutachterausschuss(at)horb.de 

Informationen im Internet finden Sie unter www.horb.de, dort in der Rubrik > Bürgerservice > Dienstleistungen A-Z  >Gutachterausschuss.

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