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Stadtnachricht

Information über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 19. März 2024


In seiner Sitzung am 19. März 2024 hat der Gemeinderat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024 der Großen Kreisstadt Horb a. N. einschließlich der Wirtschaftspläne 2024 der Eigenbetriebe Stadtwerke und Stadtentwässerung Horb a. N. mit einer Gegenstimme und vier Enthaltungen beschlossen. Oberbürgermeister Rosenberger machte in seiner Haushaltsrede deutlich, dass die Haushaltsplanung 2024 durch hohe Ausgaben bei begrenzten Einnahmen die Kompromissfähigkeit des künftigen Horber Gemeinderats fordern wird. Viele Projekte bei begrenzten Möglichkeiten, machten es erforderlich im Verwaltungshandeln effektiver zu werden und die richtigen Schwerpunkte zu setzen. Dabei sehe er auch die Verantwortung, zukünftigen Generationen Handlungsspielräume zu lassen und den Generationengerechten Haushalt zum Ziel zu machen.

Weitere Informationen zum Haushalt 2024 und die Haushaltsreden aus der Gemeinderatssitzung finden Sie auf der städtischen Homepage unter www.horb.de/haushalt.

Im Rahmen der Haushaltsberatung wurden folgende Einzelbeschlüsse gefasst:

Die konzeptionelle Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit an den Horber Grundschulen mit der notwendigen Entlastung der Jugendreferatsleitung und der Aufnahme zusätzlicher Stellenanteile wurde bei sechs Gegenstimmen und drei Enthaltungen beschlossen.

Im Bereich der Vereinsförderung stimmte der Gemeinderat zu, die Verwaltung mit der jeweiligen Auszahlung der Zuschüsse an die Vereine zu beauftragen. Die einzelnen Vereine können der Drucksache Nr. 019/2024 entnommen werden.

Der Gemeinderat stimmte zu, die Reisekostenzuschüsse für die bestehenden Städtepartnerschaften neu zu regeln und den Reisekostenzuschuss für Salins-les-Bains auf 100 Euro pro Person und für Haslemere und Sant Just Desvern auf 150 Euro pro Person zu erhöhen.

Mehrheitlich stimmte der Gemeinderat der Bereitstellung von 25.000 Euro für Projekte im Zusammenhang mit dem „Lotzer-Jahr 2025“ sowie der Bereitstellung von weiteren 25.000 Euro im Planjahr 2027 für die Ausrichtung des Landesmusikfestivals Baden-Württemberg zu.

Der erforderlichen Nachfinanzierung für die Einrichtung eines Kindergartens in Horb a. N. Dettingen in Höhe von 500.000 Euro wurde zugestimmt.

Bei einer Enthaltung wurde beschlossen, für die Bearbeitung des Rahmenplans Horb-West 100.000 Euro in den Haushalt 2024 einzustellen.

Gleiches gilt für die Bearbeitung des Baugebietes „Dorfmitte Mühlen“ (Hans-Stör-Weg) in Horb a. N.-Mühlen. Hier wurde beschlossen, 150.000 Euro im Haushaltsplan 2024 vorzusehen.

Die Fortschreibung des Flächennutzungsplans beginnt, nach Abschluss aller Biotopverbundplanungen, voraussichtlich im Jahr 2027. Das Gremium stimmte einstimmig zu, hierfür 550.000 Euro für das Jahr 2027 einzustellen.

Der Einstellung investiver Mittel in den Haushaltsplan in Höhe von 475.000 Euro zur Ersatzbeschaffung der stationären Geschwindigkeitsmessgeräte wurde mehrheitlich zugestimmt.

Für die Einführung des Digitalfunks bei der Feuerwehr Horb a. N. in den Jahren 2024 bis 2025 wurde einstimmig zugestimmt, Haushaltsmittel in Höhe von 177.000 Euro bereitszustellen.

Ein Antrag der OGL, die Entscheidung über den Aufbau eines flächendeckenden Sirenennetzes zu vertagen, wurde mehrheitlich abgelehnt. Der Beschluss zur Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 759.000 Euro in den Jahren 2024 bis 2028 für den Aufbau eines flächendeckenden Sirenennetzes wurde mit einer Gegenstimme und vier Enthaltungen gefasst.

Den Beschlussvorschlägen zur Regulierung der Taubenpopulation folgend wurde zugestimmt, die Regulierung durch Taubenschläge nach dem Augsburger oder Regensburger Modell nicht weiter zu verfolgen. Weiterhin wurde beschlossen, dem Tierschutzverein Horb einen jährlichen Unterstützungsbetrag in Höhe von 3.000 Euro zu gewähren, sowie ihnen eine Ausnahme vom Taubenfütterungsverbot an bestimmten Stellen zu erteilen. Nach einem Jahr soll die weitere Vorgehensweise auf Grundlage einer erneuten zahlenmäßigen Erhebung der Taubenpopulation beraten werden. Stadtrat Walz teilte daraufhin mit, dass mit dem beschlossenen Unterstützungsbetrag an den Tierschutzverein Horb, der entsprechende Antrag der ULH abgearbeitet sei.

Der vorläufige Rechnungsabschluss und der Waldbericht 2023 wurden zur Kenntnis genommen und dem forstlichen Betriebsplan 2024 mit den Änderungen aus der Ergänzungsdrucksache mehrheitlich zugestimmt.

Nach erfolgter Kenntnisnahme des Sachstandes zum Starkregenrisikomanagement wurde einstimmig beschlossen, eine der vakanten Ingenieurstellen bis auf Weiteres umzuwidmen.

Den Beschlussvorschlägen zur Straßenunterhaltung im Gesamtstadtgebiet und Anpassung der Bauhof-Verrechnungssätze ab 2024 wurde mehrheitlich mit drei Enthaltungen zugestimmt. Die hierfür erforderlichen Budgetmittel in Höhe von 400.000 Euro wurden in den Haushalt 2024 aufgenommen.

Der Beschlussvorschlag zum Personalbedarf im Produkt Grünflächenmanagement, eine Ingenieurstelle im Stellenplan zu belassen und die Stelle schnellstmöglich mit einem Garten- und Landschaftsarchitekten (m/w/d) zu besetzen, wurde mit zwei Gegenstimmen mehrheitlich angenommen.

Im Rahmen der Spielplatzentwicklung in Horb a. N. wurde einstimmig beschlossen die genannten Sofort- und Sondermaßnahmen zu beauftragen, sowie die erforderlichen Finanzmittel und Personalkapazitäten für die Spielplatzkontrollen im Haushaltsplan bzw. Stellenplan darzustellen.

Anschließend konnten folgende weitere Beschlüsse gefasst werden:

Nach einem ausführlichen Sachvortrag zur Fortschreibung der Regionalpläne zu den Themen Wind- und Solarenergie, wurde den Entwürfen des Teilregionalplans Freiflächenphotovoltaik und Windkraftanlagen des Regionalverbands Schwarzwald-Baar-Heuberg sowie den Entwürfen des Teilregionalplans Solarenergie und Windenergie des Regionalverbands Neckar-Alb wurde mehrheitlich zugestimmt.

Einstimmig wurde beschlossen, die Beschlussfassung zu den Teilregionalplänen Wind- und Solarenergie des Regionalverbandes Nordschwarzwald in der nächsten Sitzung des Gemeinderates zu beraten.

Der Gemeinderat nahm die Fortschreibung des Radwegedringlichkeitsprogramms des Landkreis Freudenstadt zur Kenntnis und stimmte einstimmig der Neuaufnahme der Maßnahmen S 34 sowie S 35 für Isenburg aus dem städtischen Radverkehrskonzept zu.

Die Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften wurde vom Gremium einstimmig beschlossen.

Der Wahl von Armin Schäfer zum Abteilungskommandanten und von Marco Puzzo zum stellvertretenden Abteilungskommandanten der Feuerwehrabteilung Horb a. N.-Nordstetten wurde einstimmig zugestimmt.

Um die Dachsanierungsarbeiten der Grundschule Altheim durchführen zu können, wurde die Verwaltung vom Gemeinderat einstimmig ermächtigt, die Vergabe mit Kosten von rd. 190.000 Euro vorzunehmen.

Ebenso einstimmig wurde der Vergabe der Erschließungsarbeiten im Bereich „Hohenbergkaserne Süd“ an die Firma Stumpp GmbH + Co KG Balingen zum Angebotspreis von rund 1,23 Millionen Euro zugestimmt.

Die öffentliche Sitzung wurde im Internet über den YouTube-Kanal der Stadt Horb a. N. per Livestream übertragen.

Die Beratungsunterlagen zu den Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse finden Sie unter www.horb.de/bürgerinformationssystem.

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