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Stadtnachricht

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Jahresprogramm 2024 – bewilligte Fördersumme für Horb a. N. übersteigt das Vorjahresniveau erheblich


Bei der Programmentscheidung 2024 des ELR wurden sechs von der Stadt Horb a. N. zur Förderung beantragte Projekte berücksichtigt, die einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 379.530 Euro erhalten.

Damit liegt der eingeplante Förderbetrag rd. 50% über der Vorjahressumme. Dieses hervorragende Ergebnis unterstützt die Stadt Horb a. N. in ihrem Einsatz, die Wirtschaftsstruktur und die Innenentwicklung zu fördern und damit die Ortskerne zu stärken und lebendig zu erhalten.

Im Bereich „Innenentwicklung/Wohnen“ erhalten vier Antragstellende einen Zuschuss für ihre Investitionen in den Horber Stadtteilen Dettingen, Grünmettstetten und Talheim.

Mit den im ELR bereitgestellten Zuschüssen entsteht in Horb a. N. - Dettingen, durch Umnutzung und Modernisierung eines älteren Gebäudes, moderner Wohnraum für eine junge Familie. Im Ortskern von Horb a. N. - Dettingen kann ein baufälliges Ökonomiegebäude abgebrochen werden, um Platz für einen Neubau zu schaffen. In Horb a. N. - Grünmettstetten wird ein altes Gebäude umfassend modernisiert und dabei der Wohnraum erweitert. In Horb a. N. - Talheim wird ein Wohnhaus umgebaut, das alte Dach abgerissen und ein neues Vollgeschoss aufgesetzt, geplant ist anschließend ein Mehrgenerationenwohnen.

Im Förderschwerpunkt „Gemeinschaftseinrichtungen“ erhält Horb a. N. - Dießen einen Zuschuss für den Umbau des Gemeindesaalvorraumes zu einem barrierefreien Bürger-Treffpunkt.

Auch der Förderschwerpunkt „Grundversorgung“ hat weiterhin eine hohe Priorität. In Horb a. N. - Nordstetten ist ein wichtiges Projekt zur Verbesserung und Sicherung der Grundversorgung geplant, hierfür wurde ebenfalls ein ELR-Zuschuss bewilligt.

Mit den geförderten Maßnahmen wird ein Bruttoinvestitionsvolumen von rund 1,9 Mio. Euro angestoßen. Das ELR ist damit ein wichtiger Impulsgeber für ländliche Räume und deren Strukturentwicklung.

Antragstellende deren Projekte in diesem Jahr nicht in das ELR aufgenommen wurden können im Herbst einen Wiederholungsantrag stellen.

Das ELR leistet mit der Programmentscheidung 2024 wieder einen wichtigen und zukunftsweisenden Beitrag für die ländlichen Räume in Baden-Württemberg. Mit zahlreichen Projekten wird die strukturelle Entwicklung in Horb am Neckar gestärkt.

Die Antragstellerinnen und Antragsteller wurden bereits von der Stadtverwaltung persönlich über die Förderung ihrer Maßnahmen unterrichtet und können sofort mit ihren Projekten beginnen. Ansprechpartnerin bei der Stadtverwaltung Horb am Neckar für Fragen zum ELR-Programm ist Andrea Flüchter, Telefon: 07451 901-295 oder E-Mail: a-fluechter(at)horb.de.

Metzgerei Singer mit ihrer Schinkenmanufaktur in Horb a. N. – Nordstetten erhält einen ELR-Zuschuss zur Modernisierung und Umbau von dem Ladengeschäft zu einem SB-Laden.

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