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Stadtnachricht

Thema Kontenklärung – Versicherungsverlauf der Rente


Die gesetzliche Rente berechnet sich nach dem Verdienst. Rentenpunkte gibt es aber auch für die Kindererziehung. Damit alles berücksichtigt wird, braucht die Deutsche Rentenversicherung  (DRV) in  der Regel noch Informationen.  „Mit  der sogenannten Kontenklärung  können  Lücken  oder  Fehler  im  Rentenverlauf  korrigiert  werden“, informierte  kürzlich  die  DRV  Baden-Württemberg.  Denn  das  Versicherungskonto enthält die Zeiten, die für die Rente wichtig sind – also neben Beitragszeiten noch Schulzeiten, Arbeitslosigkeits- und Krankheitszeiten  sowie Kindererziehungszeiten. Doch nicht alle diese Zeiten liegen der gesetzlichen Rentenversicherung automatisch vor. Die DRV verweist auf die Kontenklärung, mit der Versicherte alle rentenrelevanten Stationen nachweisen könnten. Jede, Jeder könne selbst aktiv werden und jederzeit einen Antrag auf Kontenklärung  stellen – am schnellsten über die Online-Services unter www.deutsche-rentenversicherung.de/online-services. Hilfe gibt es bei der Gratis-Hotline unter Tel. 0800 100048024 der Deutschen Rentenversicherung, zudem vor Ort in DRV-Regionalzentren oder -Außenstellen. Ebenso nehmen die Ortsbehörden der Gemeinden Anträge auf Kontenklärung auf und leiten diese weiter.

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Redakteur / Urheber
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg

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