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Stadtnachricht

Hilfe bei der Steuererklärung


Bescheinigung der Rentenversicherung wird derzeit verschickt.

Grundsätzlich müssen Rentnerinnen und Rentner eine Steuererklärung abgeben, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. 2023 lag der Freibetrag bei 10.908 Euro für Singles und bei 21.816 Euro für Verheiratete. Hilfe erhalten Ruheständler dabei durch die kostenlose Bescheinigung „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“. Diese Bescheinigung führt alle steuerrechtlich relevanten Beträge auf, die die gesetzliche Rentenversicherung automatisch für das Jahr 2023 an die Finanzverwaltung übermittelt hat. Wer die „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ in der Vergangenheit schon einmal angefragt hat, bekommt sie auch für 2023 wieder automatisch von der DRV zugesandt. Wer sie hingegen erstmals benötigt, kann sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung anfordern.
Als sogenannte eDaten liegen die steuerrechtlich relevanten Beträge der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich dem Finanzamt vor und müssen seit 2019 nicht mehr von Hand in die Steuererklärung eingetragen werden. Weitere Informationen enthält die Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“. Sie kann kostenlos unter Tel. 0721 82523888 oder per E-Mail an presse(at)drv-bw.de bestellt werden. Im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de steht die Broschüre unter „Pressemitteilungen und Nachrichten“ ebenfalls als PDF zum Herunterladen zur Verfügung.

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Redakteur / Urheber
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg

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