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Stadtnachricht

Förderanträge für Wiederbewaldung möglich


Zum Ende des Jahres 2023 ist die alte Förderperiode und die damit verbundene Finanzierung forstwirtschaftlicher Fördermaßnahmen ausgelaufen. Die Landesregierung hat jetzt die Finanzmittel für die Fördertatbestände zur Wiederbewaldung freigegeben. Damit können ab sofort Fördermittel für die anstehende Frühjahrspflanzung beantragt werden.

„Wir freuen uns, dass zumindest für die anstehende Pflanzsaison dringend benötigte finanzielle Mittel zur Unterstützung der Waldbesitzenden bereitgestellt wurden“, so Susanne Kaulfuß, Leiterin des Kreisforstamtes Freudenstadt.

„Die Fördervoraussetzungen für die Wiederbewaldung sind im Wesentlichen gleich geblieben“ schildert Lena Rentschler, Ansprechpartnerin beim Kreisforstamt für das Sachgebiet der forstlichen Förderung bei der Außenstelle Horb a. N. Informationen zu den Änderungen finden Waldbesitzende auf der Homepage des Kreisforstamtes.

Wichtig ist, dass die Anträge vor der Pflanzung gestellt und bewilligt werden. Interessierte Waldbesitzende sollten daher jetzt Kontakt mit den örtlich zuständigen Revierleitungen aufnehmen. Die richtige Baumartenwahl ist für die Stabilität der zukünftigen Wälder wichtig, aber auch für die Förderung, da selbstverständlich nur standortgerechte Baumarten gefördert werden können. Deswegen empfiehlt es sich auch dann, wenn die Kultur in Eigenregie bepflanzt werden soll, die Möglichkeit eines Beratungsgesprächs zu nutzen. Die Beratung für Waldbesitzende durch die Revierleiterinnen und Revierleiter erfolgt kostenfrei.

Alle weiteren Förderungen, die anteilig über den Bund finanziert werden, sind derzeit bisher nicht freigegeben. Dazu zählen beispielsweise die Förderung für die Schadholzaufarbeitung und das Borkenkäfer-Monitoring. Ob diese Fördertatbestände im Laufe des Jahres 2024 überhaupt angeboten werden können, ist noch ungewiss. Informationen hierzu gibt das Kreisforstamt bekannt, sobald diese vorliegen. Auf der Internetseite des Kreisforstamtes unter www.kreis-fds.de/wald sind weiterführende Informationen zur forstlichen Förderung sowie die Kontaktdaten zu den örtlich zuständigen Revierleitungen abrufbar.

Förderungen für Frühjahrspflanzungen können ab sofort beim Kreisforstamt Freudenstadt beantragt werden.

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Redakteur / Urheber
Kreisforstamt Freudenstadt

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