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Horber Amtsblatt

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Stadtnachricht

Prämie für die Aktivierung von ungenutztem Wohnraum - sichern Sie sich jetzt 400 Euro!


Wenn Sie mit einer Architektin oder einem Architekten ein Beratungsgespräch zu einer möglichen Wohnraumaufteilung und/oder zu einem möglichen Umbau führen und dieser bei der Stadtverwaltung Horb a. N. ein entsprechendes Beratungsprotokoll einreicht, erhalten Sie eine Prämie von 400 Euro. Die Stadt Horb a. N. selbst erhält diesen Geldbetrag durch die Beratungsprämie des Landes für die Vermittlungsaktivität.

Das Vorgehen ist wie folgt:

  • Sie melden sich mit Ihrem Beratungswunsch bei der Stadtverwaltung Horb a. N., damit dieser registriert und falls notwendig baurechtlich geprüft werden kann.
  • Falls Sie möchten, können Ihnen Architektinnen und Architekten genannt werden, die sich bereits zu dieser Form der Beratung bereit erklärt haben.
  • Sie führen das Beratungsgespräch.
  • Die Architektin bzw. der Architekt reicht bei der Stadtverwaltung Horb a. N. die Rechnung und ein entsprechendes Beratungsprotokoll ein.
  • Die Stadtverwaltung Horb a. N. begleicht die Rechnung bis zu einem Wert von 400 Euro. Falls der Wert der Beratung diese Summe überschreiten sollte, zahlen Sie die Restsumme an die Architektin bzw. den Architekten.
  • Natürlich steht es Ihnen frei, für weitere Leistungen andere Architektinnen und Architekten zu wählen.

Die Stadtverwaltung Horb a. N. freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme. Ansprechpartnerin bei der Stadtverwaltung Horb a. N. für alle Fragen rund um die Themen Flächenmanagement und Innenentwicklung ist Larissa Beil, Tel. 07451 901-282 oder E-Mail: L-Beil(at)Horb.de. Informationen finden Sie auch auf der Internetseite www.horb.de/flächenmanagement.

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Die Stelle des Flächenmanagements wird gefördert durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg im Rahmen des Förderprogramms „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“.

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Redakteur / Urheber

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