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Stadtnachricht

Familie und Reisen - Neue Ausweisdokumente für Kinder


Seit 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können jedoch bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Wenn Sie mit Ihrer Familie eine Reise planen, kontrollieren Sie bitte, ob für alle Familienmitglieder gültige Ausweisdokumente vorliegen. Falls dies nicht der Fall sein sollte, beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Ihrer geplanten Reise neue Personalausweise bzw. Reisepässe. Informationen zum Thema, ob das konkrete Reisezielland einen noch gültigen Kinderreisepass oder einen bereits aktualisierten Kinderreisepass als Ausweisdokument anerkennt bzw. ob die Einreise mit Personalausweis oder nur mit einem gültigen Reisepass möglich ist, finden Sie auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amtes. Aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise werden unter dem Link:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

veröffentlicht.

Sollte für Ihr Kind kein gültiges Ausweisdokument vorliegen, kann seit 1. Januar 2024 nur noch ein Personalausweis oder Reisepass (je nach Reiseziel) beantragt werden. Bitte berücksichtigen Sie dabei auch, dass Personalausweise und Reisepässe im Gegensatz zum bisherigen Kinderreisepass nicht im Bürgerbüro vor Ort ausgestellt werden können, sondern zentral für alle Ausweisbehörden von der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt werden. Die damit verbundenen Produktions- und Lieferzeiten können insbesondere in der Reisezeit mehrere Wochen betragen.

Daher der Hinweis: Beantragen Sie rechtzeitig für Ihre ganze Familie die notwendigen Ausweisdokumente, damit Ihre nächste Reise von Anfang an entspannt beginnen kann.

Um Wartezeiten im Bürgerbüro in Horb a. N.  gering zu halten und Personalkapazitäten planen zu können, wird im Bürgerbüro mit Terminvereinbarung gearbeitet. Bitte buchen Sie daher für die Erledigung Ihres Anliegens zwingend einen Termin entweder bequem online unter www.horb.de/terminvereinbarung oder unter Tel. 07451 901-0. Bei einer Online-Terminvereinbarung erfolgt per E-Mail eine Bestätigung. Sollte der Termin anschließend doch nicht wahrgenommen werden können, ist es jederzeit möglich, diesen zu stornieren. Wenn Sie ohne Termin zum Bürgerbüro kommen, können Sie nur bedient werden, wenn zufällig ein Termin frei ist. Personen, die einen Termin vereinbart haben, werden vorrangig bedient. Hierfür bittet das Bürgerbüro um Verständnis.

Kinderreisepass 2

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