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Stadtnachricht

Kann eine gedämmte Außenwand noch atmen?


Es gibt immer wieder Hausbesitzer, die von einer Außenwanddämmung absehen, weil sie der Meinung sind, dass dann die Wände nicht mehr atmen könnten. Sie verzichten damit auf eine effektive Maßnahme zur Reduzierung ihres Energieverbrauchs aufgrund eines immer noch verbreiteten Vorurteils.

Die Behauptung, dass Wände atmen können – also zum Luftaustausch im Haus beitragen – ist schlichtweg falsch. Dies wurde schon 1928 von dem Physiker Raisch widerlegt. Eine massive verputzte Wand ist luftdicht und kann nicht im Sinne eines Luftaustauschs atmen. Eine notwendige Lüftung findet nur durch regelmäßiges Öffnen von Fenstern und Türen oder über eine Lüftungsanlage statt. Das Einzige, was sich im Winter durch die Wände nach draußen bewegt, sind etwa 1 bis 2 Prozent des Wasserdampfes, der sich in der Innenraumluft befindet. Für ein gutes Raumklima ist diese geringe Menge nicht relevant. Insgesamt müssen während der Heizperiode 1.000 bis 2.000 Liter Feuchtigkeit in einem Einfamilienhaus durch die Lüftung nach draußen transportiert werden.

Wie viel Energie Sie mit einer Wärmedämmung einsparen können und was hinsichtlich des notwendigen Luftaustauschs zu beachten ist, erläutern Ihnen gerne die Energieberater der Energieagentur in Horb a. N. in einem persönlichen Beratungsgespräch.

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Weitere Fragen zur Wärmedämmung sowie rund um die Themen Energieeinsprung, Erneuerbare Energien oder Fördermöglichkeiten werden in der persönlichen und unabhängigen Energieberatung der Energieagentur in Horb a. N. kostenfrei beantwortet.

Die Termine finden nur nach vorheriger Anmeldung statt. Weitere Informationen unter www.eainhorb.de oder www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Vereinbaren Sie bitte einen Termin bei der Leiterin der Geschäftsstelle Elke Zöhler unter Tel. 07451 5529979 oder per E-Mail: info(at)eainhorb.de. Die Energieagentur in Horb a. N. ist Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr telefonisch erreichbar. Energieberatungstermine finden jeden 2. und 4. Dienstag und Donnerstag im Monat statt - nächste Termine: 22., 27. Februar 2024, 12., 14., 26. und 28. März 2024.

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Redakteur / Urheber
Energieagentur

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