Stadtnachricht
Information über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 30. Januar 2024
In seiner Sitzung am 30. Januar 2024 hat der Gemeinderat über folgende Punkte beraten:
Kommunale Wärmeplanung
Mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg sind Kommunen in Baden-Württemberg verpflichtet, einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Der Wärmeplan gilt als informelle, strategische Planung und zeigt Möglichkeiten der Wärmeversorgung durch Wärmenetze als Alternative zur Einzelversorgung und der Nutzung regenerativer Energiequellen auf. Das Ingenieurbüro ebök aus Tübingen hat für die Stadt einen Wärmeplan ausgearbeitet. Der Gemeinderat hat diesen mehrheitlich beschlossen und die Karten aus der Bedarf- und Potenzialanalyse zur Kenntnis genommen. Dabei wird festgestellt, dass nur der Wärmeplan beschlossen und noch keine Wärmenetzgebiete ausgewiesen werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, die im Maßnahmenkatalog beschriebenen fünf Maßnahmen entsprechend vorzubereiten. Unter www.horb.de/waermeplan kann der Bericht mit den dazugehörigen Karten heruntergeladen werden.
Konversion der Hohenbergkaserne in Horb a.N.
Mit einer Mehrfachbeauftragung soll die konzeptionelle Weiterentwicklung im Bereich des Garnisonsplatzes und die Verkehrsflächen bis zur Einmündung Bildechinger Steige erfolgen. Das Gremium stimmte der Vorgehensweise einstimmig zu. Für die Vorbereitung und Durchführung der Mehrfachbeauftragung sollen 3 Planungsbüros beauftragt und im Haushaltsjahr 2024 Mittel in Höhe von 80.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Mittel für weitere Planungen und Baumaßnahmen sollen je nach ausgewählter Variante in den folgenden Haushaltsjahren zur Verfügung gestellt werden.
Baulandentwicklung - Auswirkungen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes zu § 13b-Verfahren
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18. Juli 2023 festgelegt, dass die Entwicklung von Bauland im Außenbereich im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach §13 b Baugesetzbuch nicht durchgeführt werden darf. Betroffen sind hiervon die Bebauungspläne, deren Verfahren begonnen, aber noch nicht zum Abschluss gebracht wurden. Aufgrund dieser Rechtslage hat der Gemeinderat beschlossen, für die Bebauungspläne „Seitenäcker“ (Altheim), „Seeblick-Ost“ (Grünmettstetten) und „Schulstraße-Nord“ (Nordstetten) eine Vorprüfung der Umweltverträglichkeit durchzuführen. Das Bebauungsplanverfahren „Spitzwiesen“ (Dießen) ist in ein förmliches Verfahren zu überführen, hierzu ist ein Umweltbericht und eine Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung zu beauftragen. Weiter wurde beschlossen, für die zusätzlichen Beauftragungen im Haushaltsplan 2024 insgesamt 60.000 Euro bereitzustellen. Der Gemeinderat hat als Folge des Urteils die Aufstellungsbeschlüsse zum Bebauungsplan „Heideweg-Nord“ (Isenburg) und zur Bebauungsplanänderung „Waldbrunnen“ (Grünmettstetten) aufgehoben.
Finanzielle Unterstützung einer Konzertreise in die bestehende Städtepartnerschaft nach Sant Just Desvern
Die Stadt unterhält derzeit drei Städtepartnerschaften mit Haslemere (England), Salins-les-Bains (Frankreich) und Sant Just Desvern (Spanien). Der Chor „Vocalmania“ aus Nordstetten wird im Rahmen einer Konzertreise in der weltberühmten Basilika „La Sagrada Familia“ in Barcelona auftreten und ein gemeinsames Chorkonzert mit dem Chor „Orfeó Enric Morera“ in Sant Just Desvern am 3. April 2024 gestalten. Das Gremium stimmte einstimmig dafür, dieses Konzert in Höhe von 2.520 Euro zu fördern. Weiter wurde mehrheitlich beschlossen, die zur Städtepartnerschaft nach Sant Just in Spanien Reisenden in diesem Jahr mit 150 Euro / Person zu bezuschussen. Um die bestehenden Städtepartnerschaften langfristig mit Leben zu füllen und den europäischen Gedanken über Grenzen hinweg für die nachfolgenden Generationen weiter zu stärken, ist es notwendig, solche Formate für das Kennenlernen und den Austausch zu schaffen und lebendig zu halten. Über eine Anhebung der bisherigen Zuschusssätze soll in den Haushaltsberatungen 2024 diskutiert werden.
Weitere Beschlüsse kurz und bündig:
Die Ortschaften Dettingen, Rexingen und Talheim wünschen sich eine Reduzierung der Sitzzahl des jeweiligen Ortschaftsrates. Der Gemeinderat hat der Änderung der Hauptsatzung seine Zustimmung erteilt. Die neuen Sitzzahlen werden bei der Kommunalwahl 2024 berücksichtigt.
Die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen und die ULH wurden gebeten, Vorschläge für die Besetzung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 einzubringen. Das Gremium hat den vorgeschlagenen Personen seine Zustimmung erteilt.
Da die Amtszeit der Abteilungskommandanten und ihrer Stellvertreter abgelaufen ist, haben die Einsatzabteilungen der Feuerwehr Horb in den letzten Wochen jeweils ihren Abteilungskommandanten und dessen Stellvertreter gewählt. Der Gemeinderat hat den Wahlergebnissen einstimmig seine Zustimmung erteilt. In der Abteilung Nordstetten steht der Wahlvorschlag noch aus, sodass der Gemeinderat hierüber in seiner nächsten Sitzung beraten wird.
Der Gemeinderat hat die Beantwortung eines Antrages der BiM-Gemeinderatsfraktion zur Fortschreibung des Regionalplanes und des Teilregionalplanes Windenergie zur Kenntnis genommen und festgestellt, dass der Antrag seitens der Verwaltung beantwortet wurde.
Das Gremium hat der 13. Änderung des Bebauungsplans „GE Hohenberg“ in Horb a.N. und Horb a.N.-Bildechingen einstimmig zugestimmt. Im Rahmen einer gewünschten Markterweiterung eines ansässigen Lebensmittelfilialbetriebs wurde die zulässige Verkaufsfläche auf maximal 1.200 m² inklusive einer Randsortimentsfläche von 200 m² beschränkt.
Für die Bestimmung verkaufsoffener Sonntage am 21. April 2024 (Horber Frühling) und am 8. September 2024 (Unsere Stadt feiert) wurde vom Gremium mehrheitlich eine entsprechende Satzung erlassen. Auf die Veröffentlichung der Satzung unter der Rubrik „Amtliche Mitteilungen“ wird verwiesen.
Im Rahmen der energetischen Sanierung des Schulgebäudes in Horb a.N.-Altheim beschloss der Gemeinderat die Arbeiten für das Gewerk Fassadenbauarbeiten mit einer Auftragssumme von 236.210,24 Euro an die Firma Holzbau Leopold aus Rottweil zu vergeben. Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat ermächtigt, die Vergabe der Fensterbauarbeiten nach Angebotseingang vorzunehmen.
Um den Baubeginn für das neue Feuerwehrgebäude in Rexingen nicht zu verzögern und Leistungen vergeben zu können, hat das Gremium die Verwaltung einstimmig ermächtigt, die Vergabe der Erd- und Rohbauarbeiten vorzunehmen.
Die Stadt Horb ist Mitglied bei Komm.Pakt.Net, einem rechts- und handlungsfähigen Verbund, dessen Ziel es u.a. ist, Aufgaben und Interessen der Kommune beim Breitbandausbau zu bündeln und zu koordinieren. Der Gemeinderat hat der geplanten Zusammenführung von Komm.Pakt.Net und OEW Breitband GmbH seine Zustimmung erteilt und die Verwaltung ermächtigt, die erforderlichen Schritte entsprechend vorzunehmen.
Der Gemeinderat nahm die Information zum Haushaltsvollzug 4. Quartal 2023 (bis zum 31.12.2023) zur Kenntnis.
Den Bericht des Gestaltungsbeirats vom 01.12.2023 zum Neubau eines Mehrfamilienhauses in der Altheimer Straße in Horb a.N., zum Neubau eines Firmengebäudes in Horb a.N.-Betra und zum Neubau des Feuerwehrhauses in Horb a.N.-Rexingen hat der Gemeinderat zur Kenntnis genommen.
Das Gremium hat der Annahme der im 4. Quartal 2023 bei der Stadt eingegangenen Spenden und Zuweisungen in Höhe von 16.644,09 Euro zugestimmt.
Die Beratungsunterlagen zu den Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse sowie die Präsentation aus dieser Sitzung finden Sie auf der städtischen Homepage unter www.Horb.de/bürgerinformationssystem. ie Beratungsunterlagen zu den Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse sowie die Präsentationen aus dieser Sitzung finden Sie auf der städtischen Homepage unter www.horb.de/bürgerinformationssystem.