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Horber Amtsblatt

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Stadtnachricht

Räum- und Streupflicht beachten


Mit den ersten Schneefällen in dieser Wintersaison hatte der Winterdienst seine erste Bewährungsprobe zu bestehen. Bereits ab 3:30 Uhr waren die Mitarbeiter des städtischen Bauhofs und der beauftragten Fremdfirmen frühmorgens im Einsatz, um für den Berufsverkehr möglichst sichere Verkehrsverhältnisse zu schaffen.

Wie schnell geräumt werden kann, richtet sich nach der aktuellen Verkehrslage sowie dem Arbeitsaufkommen. Durch Hindernisse bedingte Unterbrechungen können zu erheblichen zusätzlichen Verzögerungen führen. Die Stadtverwaltung Horb a. N. appelliert deshalb an alle Fahrzeughalter, die Fahrzeuge am Straßenrand so abzustellen, dass die schweren Räumfahrzeuge diese ohne Einschränkung passieren können. Ein bis zu 3,50 m breites Räumschild entspricht etwa einer Durchfahrtsbreite von zwei Pkw nebeneinander.

Winterdienst Räumfahrzeug

Streupflicht beachten
Im Interesse aller Mitmenschen obliegt den Bürgerinnen und Bürgern auch die Verantwortung für das Schneeräumen und das Beseitigen von Schnee- und Eisglätte. Die Gehwege und sonstigen Flächen müssen dabei montags bis freitags bis 7:00 Uhr, samstags bis 8:00 Uhr und sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr so geräumt und gestreut sein, dass zwei Fußgänger aneinander vorbeigehen können (mindestens 1 m). Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist bei Bedarf wiederholt zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21:00 Uhr.
Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand oder Splitt zu verwenden. Salz oder sonstige auftauende Stoffe dürfen nur ausnahmsweise dann gestreut werden, wenn die Glätte nicht auf andere zumutbare Weise beseitigt werden kann.

Das Team des Winterdienstes der Stadtverwaltung Horb a. N. wünscht allen einen unfallfreien Winter.

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