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Stadtnachricht

Spielgruppe in städtischen Kitas ersetzt Ganztagesbetreuung


Ende Oktober hatte die Stadtverwaltung angekündigt, die Nachmittagsbetreuung in den städtischen Kindertageseinrichtungen ab dem 1. Dezember reduzieren zu müssen. Dies wurde notwendig aufgrund langfristiger Krankheitsfälle sowie aufgrund unbesetzter Stellen in mehreren Einrichtungen. Die Verantwortlichen haben jedoch versichert, Lösungen für Eltern zu erarbeiten, die eine dringende Betreuung am Nachmittag benötigen.

Am 10. November 2023 wurde mit den gewählten Elternvertretungen sowie den Leitungen aus den betroffenen Kitas ein Lösungskonzept erörtert, das ab dem 1. Dezember 2023 gelten wird:

  • In allen städtischen Kindertagesstätten wird eine Grundbetreuung von 30 Stunden pro Woche von 7:30 bis 13:30 Uhr angeboten, die als verlängerte Öffnungszeiten (VÖ) bezeichnet wird. Allein mit diesem Angebot bietet die Stadt Horb a. N. den Eltern fünf Stunden mehr Betreuungszeit an, als der gesetzliche Betreuungsanspruch verlangt.
  • Zusätzlich wird in Einrichtungen, in denen es verlängerte Öffnungszeiten Plus (VÖ+) und Ganztagesbetreuung (GT) gibt, eine Betreuung von 13:30 bis 16:00 Uhr angeboten. Die Betreuung von 13:30 bis 16:00 Uhr wird von einer Betreuungskraft als Spielgruppe übernommen, für insgesamt 9,5 Stunden pro Woche. Andere Formen der Betreuung, die mehr als 10 Stunden pro Woche erfordern, würden eine langwierige Änderung der Betriebserlaubnis nach sich ziehen. Die Gebühren richten sich in diesen Einrichtungen nach VÖ+, bis ein neuer Gebührentatbestand durch den Gemeinderat beschlossen wird. Diese Regelung trifft auf die städtischen Kitas in Bildechingen, Nordstetten und Talheim zu.
  • Die Kitas in Mühlen und Mühringen bieten weiterhin verlängerte Öffnungszeiten Plus (VÖ+) an, jedoch zwischen 7:00 und 7:30 Uhr sowie am Nachmittag zwischen 13:30 und 14:00 Uhr. Die Betreuungskraft übernimmt die Randzeit von 13:30 bis 14:00 Uhr.
  • Sofern Eltern eine Betreuungsform benötigen, die über die verlängerten Öffnungszeiten (VÖ) hinausgeht, müssen sie ihren Bedarf durch einen Beschäftigungsnachweis des Arbeitgebers, der Bildungseinrichtung o.Ä. nachweisen.
  • Für alle anderen städtischen Kitas bleibt die bisherige Betreuung unverändert.
  • Mittagessen wird erst ab einer Mindestanzahl von 10 Kindern und nur für die Nachmittagskinder angeboten. Mit einem geplanten Verpflegungskonzept und den entsprechenden Rahmenbedingungen könnte sich dies jedoch im Laufe der Zeit wieder ändern.

Die Verantwortlichen der Stadtverwaltung bedanken sich bei den Elternvertretungen und den Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen für ihre äußerst konstruktive Zusammenarbeit bei der Erarbeitung dieser Lösung. Gleichzeitig hoffen sie, den Eltern durch diese Lösungsvarianten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiterhin gewährleisten zu können. Auch den Fachkräften soll dadurch weiterhin eine qualitativ hochwertige Arbeit mit den Kindern ermöglicht werden.

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Redakteur / Urheber

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